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Landesportal Schleswig-Holstein
Plakatierungen außerhalb von Ortsdurchfahrten: Genehmigung
Plakatierungen dienen unter anderem der Veranstaltungswerbung.
Beschreibung
Das kulturelle Leben in Schleswig-Holstein zeichnet sich durch eine vielfältige Veranstaltungskultur aus. Konzerte, Lesungen, Ausstellungen oder Aufführungen sind in Schleswig-Holstein Teil der kulturellen Vielfalt.
Das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Straßenraum außerhalb von Ortsdurchfahrten ist genehmigungspflichtig (Sondernutzungserlaubnis). Die Genehmigung wird jeweils einzelfallbezogen für spezielle Standorte erteilt. Außerhalb dieser zugelassenen Werbeflächen darf nicht plakatiert werden.
Zuständigkeit
An den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein.
Kosten
Das Anbringen von Plakaten kann gebührenpflichtig sein. Genaue Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
- §§ 8 ff. Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
- § 33 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO),
- §§ 21 ff. Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).
Weitere Informationen
Für Plakatierungen innerhalb von Ortsdurchfahrten sind die jeweiligen Gemeinde-, Amts-, oder Stadtverwaltungen zuständig.
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Amt für Planfeststellung Verkehr
Mercatorstraße 9
24106 Kiel
Tel:
+49 431 383-0
|
Fax:
+49 431 383-2754
E-Mail:
poststelle-kiel[at]lbv-sh.landsh.de
Web:
schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/APV/apv_node.html
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Reventlouallee 6
24105 Kiel
Tel:
+49 431 988-8650
|
Fax:
+49 431 988-6161111
E-Mail:
info[at]ea-sh.de
Web:
www.ea-sh.de