Was erledige ich wo?

Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Der Handel von und mit Arzneimitteln unterliegt der Überwachung durch das Land.


Beschreibung

Das Land überwacht die Herstellung und den Handel von und mit Arzneimitteln von der Pharmaindustrie über den Großhandel bis zu den Apotheken und Einzelhändlern in Schleswig-Holstein. Im Blickfeld stehen auch die klinische Prüfung von Arzneimitteln, die Blutspende nach dem Transfusionsgesetz und die Überwachung der Regelungen des Transplantationsgesetzes in Verbindung mit dem Arzneimittelgesetz bezüglich Geweben und Gewebezubereitungen.


Zuständigkeit

An das Landesamt für soziale Dienste (LAsD).


Rechtsgrundlage


Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des LAsD.

Arzneimittelüberwachung in Schleswig-Holstein


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Landesamt für soziale Dienste - Abteilung 3: Gesundheits- und Verbraucherschutz

Gartenstraße 24
24534 Neumünster
Tel: 04321 913-5   |   Fax: 04321 913-980
E-Mail: post.nms[at]lasd.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/LASD


Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag: 9:00 Uhr - 12:00 Uhr


Nach oben