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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wer Waffen in der Öffentlichkeit (z.B. außerhalb der Wohnung) führen möchte, benötigt einen Waffenschein.


Beschreibung

Wenn Sie eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit (also außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte) führen wollen, benötigen Sie einen Waffenschein. Für das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (mit PTB-Kennzeichnung) wird ein "kleiner Waffenschein“ benötigt.

Die Voraussetzungen für die Erlangung eines Waffenscheins sind:

  • Volljährigkeit (18 Jahre),
  • Zuverlässigkeit,
  • Persönliche Eignung,
  • Nachweis eines Bedürfnisses*,
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung*,
  • Nachweis über waffentechnische und waffenrechtliche Sachkunde*.

(* Für "kleinen Waffenschein" nicht erforderlich.)


Zuständigkeit

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Waffenbehörde).

Wichtiger Hinweis:

Für die Beantragung des Kleinen Waffenscheins über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent)  zur Verfügung.


Kosten

  • Waffenschein: 150,00 Euro,
  • Kleiner Waffenschein: 60,00 Euro.

 


Rechtsgrundlage

  • § 10 Abs. 4 Waffengesetz (WaffG),
  • Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (VwGebV),
    Tarifstelle 25.1.33 (Waffenschein),
    Tarifstelle 25.1.37 (Kleiner Waffenschein) .

§ 10 WaffG

VwGebV


verwandte Vorgänge


Formulare


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Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Deliusstraße 10
24114 Kiel
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E-Mail: info[at]ea-sh.de
Web: www.ea-sh.de


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Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
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sowie Termine nach Vereinbarung


Kreis Rendsburg-Eckernförde

Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0   |   Fax: +49 4331 202-295
E-Mail: info[at]kreis-rd.de
Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de

Postanschrift:

Postfach 905
24758 Rendsburg


Öffnungszeiten:

Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.

Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Fr. 8:00-12:00 Uhr

Abweichende Öffnungszeiten gelten für:

Zuwanderung

Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen

Aufzug vorhanden: ja

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

Herr Simon Lehnert Icon Vcard

Fachdienst - Kommunales und Ordnung
Fachbereich - Umwelt, Kommunal-, und Ordnungswesen

Tel: +49 4331 202-236   |   Fax: +49 4331 202-602
E-Mail: ordnungsamt[at]kreis-rd.de
Etage: 1. OG   |   Zimmer: 127  


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