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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Für den Erwerb und Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen oder Munition benötigt man eine Waffenbesitzkarte.


Beschreibung

Wenn Sie sich eine Waffe zulegen wollen, benötigen Sie dazu eine Waffenbesitzkarte. Diese stellt die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen dar. Die Berechtigung zum Kauf der Munition muss gesondert eingetragen sein.

Die Waffenbesitzkarte beinhaltet keine Erlaubnis, die Waffe in der Öffentlichkeit (also außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte) mit sich zu führen. Dazu berechtigt Sie nur der Waffenschein in Verbindung mit der Waffenbesitzkarte.


Zuständigkeit

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Waffenbehörde).


Kosten

Es fallen grundsätzlich Gebühren in Höhe von 70,00 Euro an.


Rechtsgrundlage

  • § 10 Abs. 1 Waffengesetz (WaffG),
  • Landesverordnung über Verwaltungsgebühren, Allgemeiner Gebührentarif, Tarifstelle 25.1.5 (VwGebV).

§ 10 WaffG

Landesverordnung über Verwaltungsgebühren, Allgemeiner Gebührentarif (VwGebV)


verwandte Vorgänge


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Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.

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Frau Andrea Petersen Icon Vcard

Fachdienst - Kommunales und Ordnung
Fachbereich - Umwelt, Kommunal-, und Ordnungswesen

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E-Mail: waffenbehoerde[at]kreis-rd.de
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