Sie können an den Beratungen der Abgeordneten in den öffentlichen Sitzungen der Ausschüsse des Schleswig-Holsteinischen Landtags als Besucherin oder Besucher teilnehmen.

Die Sitzungen der ständigen Ausschüsse des Landtages sind in der Regel öffentlich, sodass Sie dabei sein können. Nur in Ausnahmefällen, wenn zum Beispiel persönliche Interessen geschützt werden müssen, ist die Öffentlichkeit ausgeschlossen.

Bei einer Ausschusssitzung können Sie beobachten, wie die Abgeordneten über wichtige Themen unserer Gesellschaft sprechen und Entscheidungen vorbereiten. Dazu gehören unter anderem Themen aus den Bereichen Bildung, Justiz, Finanzen, Polizei, Verwaltung, Wirtschaft, Landwirtschaft und Umweltschutz. So bekommen Sie einen direkten Einblick in die Arbeit des Landtages. Die Sitzungstermine der Ausschüsse finden Sie im Kalender auf der Homepage des Landtags. Die Tagesordnungen (Einladungen) mit den konkreten Themen einer Sitzung finden Sie etwa eine Woche vor einem Sitzungstermin ebenfalls auf der Homepage des Landtags.

Die Ausschüsse werden vom Landtag eingesetzt und bereiten die Entscheidungen des Plenums vor. Somit tragen die Ausschüsse dazu bei, dass die Regierung kontrolliert wird, Gesetze entstehen und die Öffentlichkeit informiert wird. Sie als Besucher oder Besucherin können sehen, wie Empfehlungen entstehen, die später im Plenum besprochen werden, auch wenn diese Empfehlungen selbst nicht verbindlich sind.

Kurztext

  • Sitzungen der ständigen Ausschüsse des Landtags finden in der Regel öffentlich statt und können besucht werden
  • Öffentlichkeit kann bei schutzwürdigen Interessen ausgeschlossen werden
  • Themenvielfalt: unter anderemBildung, Justiz, Finanzen, Wirtschaft, Landwirtschaft, Umweltschutz, Verwaltung, Polizei
  • Ausschüsse bereiten Beschlüsse des Plenums vor
  • Empfehlungen der Ausschüsse für das Plenum nicht verbindlich
  • Anmeldung nicht erforderlich, bei großer Personenzahl empfiehlt sie sich aber, um ausreichendes Angebot an Besucherplätzen sicherstellen zu können
  • Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises am Besuchstag bei der Sicherheitszentrale am Eingang zum Landeshaus erforderlich – Tausch gegen einen Tagesausweis
  • Dauer der Sitzung unterschiedlich – vorab Tagesordnung (Einladung) prüfen
  • Fotografieren, Filmen und Tonaufnahmen in der Regel nicht erlaubt
  • Barrierefreier Zugang vorhanden, eventuell Unterstützung anfordern
  • Möglichkeit zur Einsicht in Tagesordnung und Verfolgung bestimmter Punkte über die Homepage des Landtags (Terminkalender)
  • Außergerichtlicher Rechtsbehelf über Petitionen (Petitionsausschuss) möglich: Hinweise zum Petitionsverfahren auf der Homepage des Landtags (Landtag SH - Startseite)
  • zuständig: Schleswig-Holsteinischer Landtag

 

Landtag des Landes Schleswig-Holstein

 

  • Informieren Sie sich auf der Homepage des Landtags (Terminkalender) darüber, welche Sitzungen der Ausschüsse wann und wo stattfinden und kommen Sie zu dem ausgewählten Termin ins Landeshaus (Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel).
  • Eine vorherige Anmeldung beim Landtag ist nicht erforderlich. Wenn Sie mit mehreren Personen kommen wollen, empfiehlt sich aber eine Anmeldung. So kann der Landtag sicherstellen, dass ausreichend Besucherplätze zur Verfügung stehen.
  • Melden Sie sich am Eingang des Landeshauses bei der Sicherheitszentrale mit einem Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Führerschein oder Dienstausweis) als Besucherin oder Besucher einer Ausschusssitzung an. Im Tausch gegen Ihren Ausweis erhalten Sie einen Tagesausweis, den Sie während des Besuchs im Haus offen tragen müssen. Beim Verlassen des Landeshauses tauschen Sie den Tagesausweis wieder mit Ihrem Lichtbildausweis.
  • Große Taschen, Rucksäcke oder sperrige Gegenstände sollten an der Garderobe abgegeben werden.
  • Nehmen Sie während der Sitzung im Besucherbereich der Sitzungszimmer Platz. Sie können den Sitzungsraum jederzeit, auch während der laufenden Sitzung, betreten oder verlassen.
  • Während der Sitzungen gelten bestimmte Regeln, zum Beispiel keine Störungen der Debatte und das Einhalten der vorgesehenen Sitzplätze. In der Regel sind Foto-, Film- oder Tonaufnahmen – mit Ausnahme für die Medienvertreter - während der Sitzungen nicht erlaubt.

Voraussetzungen

  • Sie können nur an Sitzungen teilnehmen, die öffentlich sind.
  • Eine vorherige Anmeldung beim Landtag ist nicht erforderlich. Wenn Sie mit mehreren Personen kommen wollen, empfiehlt sich eine Anmeldung. So kann der Landtag sicherstellen, dass ausreichend Plätze zur Verfügung stehen.
  • Sie müssen am Tag des Besuchs einen gültigen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Führerschein oder Dienstausweis) am Eingang zum Landeshaus in der Sicherheitszentrale vorlegen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie in der Regel zeitnah eine Bestätigung Ihres Besuchs.

 

  • Gültiger Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Führerschein oder Dienstausweis)

 

Planen Sie genügend Zeit für die Sicherheitskontrollen am Eingang ein. Der Landtag ist in der Regel barrierefrei erreichbar.

Ausschusssitzungen können je nach Tagesordnung unterschiedlich lange dauern. Sie können jederzeit während einer laufenden Sitzung den Sitzungsraum betreten oder verlassen.

Der Landtag bietet Hilfen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder besondere Bedürfnisse. Informieren Sie sich vorher, wenn Sie Unterstützung benötigen.

 


Ansprechpartner

Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Tel: +49 431 988-0Web: www.landtag.ltsh.de/

Postanschrift: Postfach 712124171Kiel


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Der Bürgermeister · Rainer Mertens · Forsthaus · 24811 Brekendorf · Telefon: +49 (0) 43 53/99 17 91 · Mobil: +49 (0) 173/913 32 71