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Wehrdienst: Gesundheitsschäden (Soldatenversorgung nach Ausscheiden aus dem Dienst)
Wer als Soldat eine Wehrdienstbeschädigung erlitten hat, erhält nach dem Ausscheiden aus dem Dienst auf Antrag Beschädigtenversorgung nach dem Dritten Teil des Soldatenversorgungsgesetzes.
Beschreibung
Verstirbt ein Soldat/ehemaliger Soldat an den Folgen der Wehrdienstbeschädigung, so erhalten seine Hinterbliebenen (Witwen, Witwer, Lebenspartner, Waisen und Eltern) Versorgung.
Wehrdienstbeschädigung ist eine gesundheitliche Schädigung, die
- durch eine Wehrdienstverrichtung,
- durch einen während der Ausübung des Wehrdienstes erlittenen Unfall oder
- durch die dem Wehrdienst eigentümlichen Verhältnisse
herbeigeführt worden ist.
Die Versorgung wird in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes gewährt.
Zuständigkeit
An das Landesamt für soziale Dienste (LAsD).
Fristen
Keine
Kosten
Keine
erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde beziehungsweise Personenstandsdaten durch eine Dienststelle der Bundeswehr bestätigen lassen oder (bei persönlicher Abgabe des Antrages) Personalausweis beziehungsweise Reisepass,
- Meldebestätigung,
- gegebenenfalls in Ihrem Besitz befindliche medizinische Unterlagen (zum Beispiel Gutachten),
- gegebenenfalls Vollmacht, Betreuerausweis oder Bestallungsurkunde,
- gegebenenfalls Bescheinigung der Krankenkasse, falls während des Wehrdienstes ein Versicherungsverhältnis weiter bestanden hat.
Rechtsgrundlage
- §§ 80 - 84 Gesetz über die Versorgung für die ehemaligen Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen (Soldatenversorgungsgesetz - SVG),
- Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz - BVG).
Weitere Informationen
Auch bereits während der aktiven Zeit erhält ein Soldat Versorgungen nach dem Soldatenversorgungsgesetz, jedoch anhand abweichender Vorschriften.
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Landesamt für soziale Dienste - Dienstsitz Schleswig
Seminarweg 6
24837 Schleswig
Tel:
+49 4621 8060
|
Fax:
+49 4621 29583
E-Mail:
post.sl[at]lasd.landsh.de
Landesamt für soziale Dienste Neumünster
Steinmetzstraße 1 - 11
24534 Neumünster
Tel:
+49 4321 913-5
|
Fax:
+49 4321 13338
E-Mail:
post.nms[at]lasd.landsh.de
Web:
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