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Waffenbesitzkarte für Waffen- und Munitionssachverständige
Für den Erwerb und Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen oder Munition benötigen Sie eine Waffenbesitzkarte.
Beschreibung
Diese wird bei Waffen- oder Munitionssachverständigen anerkannt, sofern sie
- den notwendigen Sachkundenachweis sowie
- den Nachweis des Bedürfnisses (z.B. für wissenschaftliche oder technische Zwecke, zur Erprobung, Begutachtung, Untersuchung oder zu einem ähnlichen Zweck) erbringen .
Zuständigkeit
An Ihren Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt (Waffenbehörde).
Fristen
Keine.
Aufgrund des umfangreichen Prüf- und Genehmigungsverfahrens ist es jedoch ratsam, mindestens einen Monat vor Tätigkeitsaufnahme den entsprechenden Antrag zu stellen.
Kosten
Es fallen grundsätzlich Gebühren in Höhe von 150,00 bis 300,00 Euro an.
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass,
- gegebenenfalls bereits erteilte Waffenbesitzkarten,
- Nachweise, die eine Befähigung zum Waffen- und Munitionssachverständigen dokumentieren (Bedürfnisnachweise), wie
- berufliche Ausbildung,
- besonders hervorzuhebende, insbesondere wissenschaftliche oder gutachterliche Tätigkeiten in Zusammenhang mit Waffen und Munition.
Es wird empfohlnen, sich hinsichtlich der erforderliche Unterlagen und Formulare vorab mit der zuständigen Waffenbehörde in Verbindung zu setzen.
Rechtsgrundlage
- §§ 4, 10 Abs. 1, 18 Abs. 1 Waffengesetz (WaffG),
- Landesverordnung über Verwaltungsgebühren, Allgemeiner Gebührentarif, Tarifstelle 25.1.13 (VwGebV).
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
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