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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland ist die höchste Auszeichnung der Bundesrepublik Deutschland.


Beschreibung

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland ist die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird in sieben Stufen an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für Verdienste im sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Als Erstauszeichnung wird im Allgemeinen die Verdienstmedaille oder das Verdienstkreuz am Bande verliehen.

Jede/r kann die Verleihung des Verdienstordens an eine andere Person anregen. Die Anregung erfolgt formlos. Sie ist jedoch schriftlich erforderlich (auch per E-Mail möglich). Der oder die Vorgeschlagene sollte jedoch nicht über die Anregung informiert werden.

Wer seine eigene Auszeichnung anregt, kann nach den ordensrechtlichen Vorschriften nicht mit einer Verleihung des Verdienstordens rechnen. Auch kann der Verdienstorden grundsätzlich nicht posthum verliehen werden.

Formelle Ordensvorschläge unterbreiten dem Bundespräsidenten die Regierungschefs der 16 Länder für ihre "Landeskinder", der Bundesminister des Auswärtigen für Ausländer oder für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland und der jeweilige Bundesminister für seine Bediensteten. Der Bundespräsident stützt seine Entscheidung grundsätzlich auf ihre Prüfungsergebnisse und Anträge und nimmt Ordensverleihungen nur im Konsens mit ihnen vor.


Zuständigkeit

An die Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein.


erforderliche Unterlagen

Die Anregung sollte folgende Angaben über die vorgeschlagene Person enthalten:

  • Vorname und Familienname, Wohnanschrift, wenn möglich: Geburtsdatum und aktuell ausgeübter Beruf
  • Detaillierte Darstellung der Funktionen in Verbindung mit der Beschreibung der besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland und das allgemeine Wohl; eine reine Aufzählung der Ämter und Funktionen ist nicht ausreichend.
  • Hilfreich wäre die Benennung von Referenzpersonen oder Organisationen, die zu dem Vorschlag Stellung nehmen können. Unterstützend können Schriftstücke Dritter oder Zeitungsartikel, welche die Verdienste belegen, beigefügt werden.

 


Rechtsgrundlage

  • Erlass über die Stiftung des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland vom 07.09.1951,
  • Statut des "Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland" vom 08.12.1955.

Erlass über die Stiftung des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland

Statut des "Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland"


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Ansprechpartner

Staatskanzlei - Protokoll, Auswärtige Angelegenheiten, Orden und nationale Minderheiten

Düsternbrooker Weg 104
24105 Kiel
Tel: +49 431 988-1915  
E-Mail: ehrungen[at]stk.landsh.de

Postanschrift:

24171 Kiel


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