Was erledige ich wo?
Landesportal Schleswig-Holstein
Verbraucherinformationsgesetz
Nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) sind Lebensmittelüberwachungsbehörden grundsätzlich verpflichtet, Ihnen Informationszugang zu gewähren.
Beschreibung
Das bedeutet, dass Sie mit einem schriftlichen Antrag bei der zuständigen Behörde folgende Informationen über Lebensmittel, Futtermittel, Bedarfsgegenstände, Kosmetika oder Wein erhalten können, soweit diese dort vorhanden sind:
- Verstöße gegen das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände und das Futtermittelrecht,
- Gefahren/Risiken, die von Erzeugnissen für Verbraucher ausgehen (zum Beispiel: Wie oft wurden Plan- oder Verdachtsproben von Fleisch- und Fleischerzeugnissen in 2009 bei amtlichen Kontrollen als gesundheitsgefährdend beanstandet?),
- Kennzeichnung, Herkunft, Beschaffenheit, Verwendung, Herstellen und Behandeln von Erzeugnissen (zum Beispiel: Wurden in einem Supermarkt Pestizid-Rückstände in Paprika im 4. Quartal 2012 gefunden?),
- Ausgangsstoffe und die bei der Gewinnung der Ausgangsstoffe angewendeten Verfahren (zum Beispiel: Aus welchen Zutaten besteht ein bestimmtes Lebensmittel?) und
- Überwachungsmaßnahmen, Auswertungen, Statistiken über Verstöße (zum Beispiel hygienische Beanstandungen in einem Lebensmittelbetrieb).
Zuständigkeit
- An das Ministerium für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung (MJEVG) oder
- an das Landeslabor Schleswig-Holstein (Lebensmittel-, Veterinär- und Umweltuntersuchungsamt).
Kosten
Es werden kostendeckende Gebühren erhoben, die für jeden Einzelfall je nach Aufwand berechnet werden. Genaue Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Für Auskünfte über Verstöße werden keine Gebühren erhoben.
Rechtsgrundlage
- Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG),
- Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB),
- Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH).
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Landeslabor des Landes Schleswig-Holstein
Max-Eyth-Straße 5
24537 Neumünster
Tel:
+49 4321 904-600
|
Fax:
+49 4321 904-619
E-Mail:
info[at]lvua-sh.de
Ministerium für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung
Lorentzendamm 35
24103 Kiel
Tel:
+49 431 988-0
|
Fax:
+49 431 988-3870
E-Mail:
Poststelle[at]jumi.landsh.de
Web:
www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/II/ii_node.html