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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Ihr Unternehmen gehört einer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse an und hat die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung gezahlt? Dann können Sie das mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung gegenüber Hauptunternehmen oder beauftragten Unternehmen nachweisen.


Beschreibung

Benötigen Sie als beauftragtes Unternehmen eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung , können Sie diese bei Ihrer Berufsgenossenschaft oder Ihrer Unfallkasse anfordern.

Sie wollen als Hauptunternehmen ein anderes Unternehmen mit einer Dienstleistung beauftragen? Dann empfiehlt es sich, dieses Unternehmen nach einer qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung zu fragen. So stellen Sie sicher, dass das potenziell beauftragte Unternehmen zuverlässig und vertrauenswürdig ist . Gleichzeitig vermeiden Sie es, für dessen Sozialversicherungsbeiträge zu haften, sollte es seinen Zahlungspflichten nicht nachkommen.

Für diese Haftungsbefreiung (sogenannte Exkulpation) werden nur qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigungen akzeptiert. Diese enthalten zusätzliche Angaben über

  • die veranlagten Unternehmensteile und
  • die Höhe der Arbeitsentgelte.

Sofern das beauftragte Unternehmen für Sie eine Vollmacht einreicht, können Sie dessen Unbedenklichkeitsbescheinigung direkt bei der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse anfordern.

Kurztext

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung für Unternehmen der gesetzlichen Unfallversicherung Anforderung
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung weist nach, dass:

    • ein Unternehmen einer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse angehört und
    • die bisherigen Beiträge gezahlt hat
    • deshalb nur eine gewisse Gültigkeitsdauer der Bescheinigung

  • qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung enthält darüber hinaus Angaben über:

    • die veranlagten Unternehmensteile,
    • die Höhe der Arbeitsentgelte und
    • die vollständige Zahlung der Beiträge und Vorschüsse

  • Anforderung online, per Post, per EMail oder telefonisch
  • Kosten: keine
  • Bearbeitungsdauer: 1 bis 3 Tage
  • zuständig:

    • für gewerbliche Unternehmen: Berufsgenossenschaften (nach Branchen gegliedert)
    • für öffentliche Unternehmen und Bildungseinrichtungen: Unfallkassen (regional gegliedert)

 


Fristen

Sie können die Unbedenklichkeitsbescheinigung online per Post anfordern.

Online-Dienst:

  • Rufen Sie den Online-Dienst auf.
  • Sie werden auf dem Serviceportal der Unfallversicherung durch das Verfahren geführt.
  • Sie können sich anmelden.

    • Möchten Sie die Antwort Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse im Postfach Ihres BundID-Kontos oder Mein Unternehmenskonto erhalten, dann müssen Sie ein Konto besitzen und sich authentifizieren.
    • Möchten Sie die Antwort per Post bekommen, können Sie auch ohne Anmeldung fortfahren.

  • Wählen Sie Ihre zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse aus oder ermitteln Sie diese mithilfe der Branchensuche.
  • Laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch.
  • Füllen Sie das Online-Formular aus und senden Sie es ab.
  • Ihre Meldung wird automatisch an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse weitergeleitet.
  • Sie erhalten eine Rückmeldung auf dem gewünschten Weg.

Online-Dienst Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:

  • Wenn Sie einen Zugang zum Portal Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse besitzen, können Sie die Meldung gegebenenfalls auch dort elektronisch abgeben.

Nachricht per Post:

  • Wenden Sie sich mit einem formlosen Schreiben an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
  • Achten Sie auf erforderliche Angaben und legen Sie die notwendigen Unterlagen bei.

Voraussetzungen

  • Zugehörigkeit zu einer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse
  • Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung sind gezahlt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.


Kosten

Es fallen keine Kosten an.


erforderliche Unterlagen

Für die Unbedenklichkeitsbescheinigung für das eigene Unternehmen sind keine Unterlagen nötig.

Für die Unbedenklichkeitsbescheinigung eines beauftragten Unternehmens benötigen Sie als Hauptunternehmen dessen Vollmacht.


Rechtsgrundlage

§ 150 Absatz 3 Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

 


Weitere Informationen

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt folgende Hinweise:

Bei rückständigen Beitragszahlungen erhalten Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung erst, nachdem Sie Beitragsforderungen ausgeglichen haben.


Ansprechpartner

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)

Glinkastraße 17430
10117 Berlin, Stadt
Tel: +49 800 6050404  
E-Mail: info[at]dguv.de
Web: www.dguv.de


Übersicht der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen




Web: www.dguv.de/de/bg-uk-lv/index.jsp


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