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Umsatzsteuerbefreiung
Das Umsatzsteuergesetz sieht zahlreiche Steuerbefreiungsvorschriften vor, die jeweils an in § 4 Umsatzsteuergesetz genannte Voraussetzungen geknüpft sind.
Beschreibung
Von der Umsatzsteuer befreit werden können zum Beispiel:
- kulturelle Einrichtungen,
- allgemein bildende und berufsbildende Einrichtungen oder
- Ärzte, Zahnärzte und Heilpraktiker.
Zuständigkeit
An Ihr zuständiges Finanzamt.
Dort erfahren Sie auch, ob gegebenenfalls Bescheinigungen anderer Behörden notwendig sind.
Rechtsgrundlage
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Finanzamt Eckernförde-Schleswig
Bergstraße 50
24340 Eckernförde
Tel:
+49 4351 756-0
|
Fax:
+49 4351 756-290
E-Mail:
poststelle[at]fa-eck-sl.landsh.de
Web:
www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/F/finanzen/finanzaemter.html
Finanzamt Eckernförde-Schleswig Außenstelle Schleswig
Suadicanistraße 26 - 28
24837 Schleswig
Tel:
+49 4621 805-0
|
Fax:
+49 4621 805-290
E-Mail:
poststelle[at]fa-eck-sl.landsh.de
Web:
www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/F/finanzen/finanzaemter.html