Was erledige ich wo?
Landesportal Schleswig-Holstein
Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Probenehmern
Das Verfahren beginnt mit einem Antrag und ausführlichen Vorgesprächen.
Beschreibung
Nach der Prüfung der einzureichenden Unterlagen erfolgt eine Überprüfung der persönlichen Eignung. Die so genannte besondere Sachkunde vor einem Fachgremium gliedert sich wie folgt: Es wird eine Vorab-Überprüfung einzureichender Gutachten, Veröffentlichungen und sonstiger Qualifikationsnachweise vorgenommen und eine schriftliche und mündliche Überprüfung durchgeführt. Das Prüfungsverfahren endet mit je einem Votum des Fachgremiums und des Sachverständigenausschusses der IHK.
In einem feierlichen Rahmen wird eine Vereidigung des zu bestellenden Probenehmers durch den Präsidenten/Präses der IHK vorgenommen, während der zu bestellende Probenehmer die Verpflichtungserklärung, die Vereidigungserklärung und die Einwilligung in die Datenverwendung unterzeichnet.
Zuständigkeit
An die Industrie- und Handelskammer (IHK).
Fristen
Die Frist zur Einreichung der Unterlagen ist bei der zuständigen IHK zu erfragen.
Kosten
Die unmittelbaren Kosten für ein Antragsverfahren liegen bei 720 Euro. Dazu kommen die Kosten für eine Überprüfung der besonderen Sachkunde, also z.B. die Auslagen für die Bewertung der einzureichenden Unterlagen.
erforderliche Unterlagen
- Übersicht über Probenahmen der letzten Zeit,
- aussagekräftige Referenzen.
Rechtsgrundlage
- § 36 Abs. 2 Gewerbeordnung (GewO),
- Sachverständigenordnung der IHK zu Kiel.
Weitere Informationen
Antragformulare erhalten Sie bei der zuständigen IHK.
Das Verfahren dauert rund neun Monate.
Bei der feierlichen Bestellung zum Probenehmer erhalten Sie eine Bestellungsurkunde, den Probenehmerausweis und den Probenehmerstempel, darüber hinaus verschiedene Informationsmaterialien. Die Bestellung wird veröffentlicht. Öffentlich bestellte Probenehmer werden mit ihrem Einverständnis in Internetverzeichnisse aufgenommen. Zusätzlich geben die Bestellungskörperschaften Listen und Verzeichnisse für ihren Bezirk oder ihre Region heraus, um Gerichte und Behörden, Wirtschaft und Öffentlichkeit zu informieren.
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der IHK Schleswig-Holstein.
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Reventlouallee 6
24105 Kiel
Tel:
+49 431 988-8650
|
Fax:
+49 431 988-6161111
E-Mail:
info[at]ea-sh.de
Web:
www.ea-sh.de
Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)
Bergstraße 2
24103 Kiel
Tel:
+49 431 5194-0
|
Fax:
+49 431 5194-234
E-Mail:
info[at]kiel.ihk.de
Web:
www.ihk-schleswig-holstein.de
Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK) - Geschäftsbereich Recht & Steuern
Bergstraße 2
24103 Kiel
Tel:
+49 431 5194-0
|
Fax:
+49 431 5194-234
E-Mail:
info[at]kiel.ihk.de
Web:
www.ihk-schleswig-holstein.de