Was erledige ich wo?
Landesportal Schleswig-Holstein
Niederlassungserlaubnis
Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel.
Beschreibung
Sie berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Die Niederlassungserlaubnis wird nach verschiedenen Aufenthaltszwecken erteilt. Die Voraussetzungen hierfür ergeben sich aus dem Aufenthaltsgesetz.
Seit 1. September 2011 werden Niederlassungserlaubnisse in der Regel als elektronische Aufenthaltstitel (eAT) im Scheckkarten-Format ausgestellt. Darin werden u.a. auch biometrische Merkmale (1 Lichtbild, 2 Fingerabdrücke) gespeichert. Darüber hinaus kann der eAT optional zusätzlich als elektronischer Identitätsnachweis (eID) im Zuge von E-Government und E-Business sowie zur elektronischen Signatur genutzt werden.
Zuständigkeit
An die Kreise oder kreisfreien Städte.
Fristen
Die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis muss noch während der Gültigkeitsdauer des Aufenthaltstitels beantragt werden.
Kosten
Es fallen Gebühren gemäß Aufenthaltsverordnung an. Auskunft hierüber erteilt die zuständige Stelle.
erforderliche Unterlagen
Es können unterschiedliche Unterlagen notwendig sein. Auskunft hierüber erteilt die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
- § 7 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG),
- Aufenthaltsverordnung (AufenthV),
- § 5 Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (Freizügigkeitsgesetz/EU - FreizügG/EU).
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum eAT finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel:
+49 4331 202-0
|
Fax:
+49 4331 202-295
E-Mail:
info[at]kreis-rd.de
Web:
www.kreis-rd.de
Postanschrift:
Postfach
905
24758
Rendsburg
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
Fachbereich - Umwelt, Kommunal-, und Ordnungswesen
Fachdienst - Zuwanderung
Tel:
+49 4331 202-1248
|
Fax:
+49 4331 202-502
E-Mail:
zuwanderung[at]kreis-rd.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
58
Sprechzeiten:
Mo 8:00-12:00 Uhr
Di 8:00-12:00 Uhr und 15:00-17:30 Uhr
Mi geschlossen
Do 8:00-12:00 Uhr
Fr geschlossen
Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung
Düsternbrooker Weg 92
24105 Kiel
Tel:
+49 431 988-0
|
Fax:
+49 431 988-2833
E-Mail:
poststelle[at]im.landsh.de
Web:
www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/IV/iv_node.html