Was erledige ich wo?
Landesportal Schleswig-Holstein
Meldepflicht: Binnenschiffer / Seeleute
Die Reederin / der Reeder eines Seeschiffes, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, muss die Kapitänin / den Kapitän und die Besatzungsmitglieder des Schiffes bei Beginn des Anstellungs-, Heuer- oder Ausbildungsverhältnisses innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anmelden.
Beschreibung
Die Meldepflicht besteht nicht, solange Sie im Inland für eine Wohnung gemeldet sind.
Zuständigkeit
- An die Meldebehörde des Heimatortes des Schiffes oder
- eine andere Meldebehörde oder
- an die Wasserschutzpolizei (zur Weiterleitung an die zuständige Meldebehörde).
Kosten
keine
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder
- Reisepass.
Rechtsgrundlage
verwandte Vorgänge
- Gaststättenbetrieb: Außengastronomie - Sondernutzungserlaubnis
- Gaststättenbetrieb: Vorläufige Gaststättenerlaubnis
- Gaststättengewerbe (erlaubnisfrei): Untersagung des Betriebes
- Gewerbe erlaubnispflichtig: Untersagung wegen Unzuverlässigkeit
- Veranstaltungen (Messen, Ausstellungen, Märkte): Änderung der Festsetzung
Ansprechpartner
Amt Hüttener Berge - Verwaltungsstelle Ascheffel
Der Amtsdirektor
Schulberg 6
24358 Ascheffel
Tel:
+49 4356 9949-0
|
Fax:
+49 4356 9949-7000
E-Mail:
info[at]amt-huettener-berge.de
Web:
www.amt-huettener-berge.de
Mitarbeiter (Amt Hüttener Berge - Verwaltungsstelle Ascheffel)
FD III
Tel:
+49 4356 9949-316
|
Fax:
+49 4356 9949-7000
E-Mail:
blender[at]amt-huettener-berge.de
Mitarbeiter (Amt Hüttener Berge - Verwaltungsstelle Ascheffel)
FD III
Tel:
+49 4356 9949-315
|
Fax:
+49 4356 9949-7000
E-Mail:
shenya[at]amt-huettener-berge.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
01
Mitarbeiter (Amt Hüttener Berge - Verwaltungsstelle Ascheffel)
FD III
Tel:
+49 4356 9949-315
|
Fax:
+49 4356 9949-7000
E-Mail:
wollesen[at]amt-huettener-berge.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
01a