Was erledige ich wo?

Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wenn Sie Marktakteur im Strom- oder Gasmarkt sind, müssen Sie sich im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur registrieren.


Beschreibung

Das Marktstammdatenregister (MaStR) erfasst als zentrales Register für die Energiewende Daten zu allen relevanten Marktakteuren im Energiemarkt Strom und Gas und in einem zweiten Schritt sämtlichen Erzeugungsanlagen:

  • Alle neuen Anlagen und alle bestehenden Anlagen,
  • Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer und konventioneller Energie,
  • Anlagen zur Erzeugung von Strom und Gas.

Wenn Sie eine Strom- oder Gaserzeugungsanlage (beispielsweise Photovoltaikanlage, Windenergieanlag, Blockheizkraftwerk, Batteriespeicher, Biomethananlage) betreiben, müssen Sie diese im MaStR registrieren. Sie sind auch dann zur Registrierung verpflichtet, wenn für den Strom aus der Anlage keine Förderung gewährt oder in Anspruch genommen wird.
Alle laufenden Anlagen müssen unabhängig von dem Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahme registriert werden – auch wenn Ihre Anlage bereits seit vielen Jahren läuft. Das bedeutet: auch wenn Sie Ihre Anlage schon an verschiedenen anderen Stellen registriert haben, beispielsweise bei Ihrem Netzbetreiber oder in früheren Registern der Bundesnetzagentur, müssen Sie diese Anlagen noch einmal ins MaStR eintragen.
Als Bürgerinnen und Bürger (natürliche Personen) können Sie in Ausnahmefällen auf Anfrage die Registrierung auch über Formulare durchführen.
Behörden können auf die Daten des MaStR zugreifen. Damit können sie eigene Erhebungen entweder deutlich vereinfachen oder ganz entfallen lassen. Anlagenbetreiber und andere Marktakteure können auf die Daten verweisen, die sie ins MaStR eingegeben haben.

Kurztext

  • Marktstammdatenregister Strom und Gas Registrierung von Marktakteuren
  • Marktakteure im Strom- und Gasmarkt müssen sich im Marktstammdatenregister (MaStR) registrieren
  • Anlagenbetreiber müssen sich registrieren, wenn sie eine Anlage in Betrieb genommene haben (Geplante Anlagen nur bei speziellen Zulassungen)
  • keine Registrierung, wenn kein Netzanschluss besteht
  • Meldung erfolgt über das MaStR-Internetportal
  • nur natürlichen Personen ist in Ausnahmefällen auf Anfrage eine Registrierung über Formulare in Papierform möglich
  • Fristen: in der Regel 1 Monat Meldefrist für neue Anlagen
  • zuständig: Bundesnetzagentur

 


Fristen

Wenn Sie sich selbst als Betreiber und Ihre Strom- und Gaserzeugungsanlagen im MaStR anmelden möchten, können Sie das über das MaStR-Internetportal tun:

  • Rufen Sie das MaStR-Internetportal auf und registrieren Sie sich zunächst mit einer gültigen E-Mail-Adresse als Benutzer.
  • Melden Sie sich im MaStR-Internetportal an und registrieren Sie sich als Anlagenbetreiber.
  • Registrieren Sie dann im zweiten Schritt Ihre Einheit.
  • Bei erfolgreicher Registrierung stellt Ihnen das System Ihre Meldebescheinigung mit Ihren Registrierungsnummern (MaStR-Nummern) bereit.
  • Änderungen und Korrekturen können Sie jederzeit online durchführen.

Voraussetzungen

Sie müssen keine Voraussetzungen erfüllen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Für die Meldung der Marktakteure gilt eine Frist von 1 Monat.

Bearbeitungsdauer

  • Onlineverfahren: keine, Meldebestätigung direkt ausdruckbar
  • Formularregistrierung: circa 14 Tage (von der Beantragung bis zum Erhalt der Registrierungsbestätigung)

 


Kosten

Sie müssen nichts bezahlen.


erforderliche Unterlagen

Für die Registrierung als Marktakteur sind keine speziellen Unterlagen erforderlich. Für die Registrierung der Einheiten im zweiten Schritt werden die Unterlagen separat aufgelistet.


Rechtsgrundlage


Weitere Informationen

Formulare: in Ausnahmefällen nur für natürliche Personen auf Antrag (telefonisch oder schriftlich)

Onlineverfahren: ja

Schriftform erforderlich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Internetportal des Marktstammdatenregisters


Ansprechpartner

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA)

Tulpenfeld 4
53113 Bonn, Stadt
Tel: +49 228 14-0   |   Fax: +49 228 14-8872
E-Mail: info[at]bnetza.de
Web: www.bundesnetzagentur.de/

Postanschrift:

Postfach 8001
53105 Bonn, Stadt


Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) - Marktstammdatenregister

Tulpenfeld 4
53113 Bonn, Stadt
Tel: +49 228 143333   |   Fax: +49 228 143334
Web: www.marktstammdatenregister.de/kontakt


Nach oben