Was erledige ich wo?

Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Amt Eiderkanal

Kinder- und Jugendbeirat


Beschreibung

Kinder- und Jugendbeiräte (KJB) sind eine Form der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an kommunalpolitischen Entscheidungen und Prozessen. Die Bildung von Kinder- und Jugendbeiräten ist über Landesgesetze in der Bundesrepublik geregelt. Diese Form der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen existiert noch nicht sehr lange. Die Einrichtung von Kinder- und Jugendbeiräten ist den Kommunen selbst im eigenen Wirkungskreis überlassen. In Schleswig-Holstein regelt § 4 der Gemeindeordnung das Verfahren.<?xml:namespace prefix = o ns = "urn:schemas-microsoft-com:office:office" />

 

Die KJB sind politische Gremien und bestehen aus gewählten Vertretern der Kinder und Jugendlichen der Kommune. Als Rechte werden u.a. Rede- und Antragsrecht zugesprochen, d.h. es wird eine Möglichkeit gegeben, die Position der Kinder und Jugendlichen zu einer Entscheidung der Verwaltung bzw. der politischen Verantwortlichen zu vertreten.

 

Als überparteiliche Gremien sind sie unabhängig und an niemanden gebunden, wobei eine Kooperation mit der Stadtverwaltung durchaus denkbar ist. Zu den Aufgaben der Kinder- und Jugendbeiräte zählen u.a. die Feststellung der Stimmung der Kinder und Jugendlichen in der Kommune, sowie die Auswertung und daraus möglicherweise resultierende Optimierung. Des weiteren können Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche durchgeführt werden, Spielplätze verändert werden und/oder Beteiligungsprojekte mit Kindern und Jugendlichen durchgeführt werden. Dies muss aber in Absprache mit der Verwaltung geschehen.


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Amt Hüttener Berge

Der Amtsdirektor
Mühlenstraße 8
24361 Groß Wittensee
Tel: +49 4356 9949-0   |   Fax: +49 4356 9949-7000
E-Mail: info[at]amt-huettener-berge.de
Web: www.amt-huettener-berge.de


Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten der Amtsverwaltung
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Nebenstelle Owschlag (Bürgerbüro)
Montag von 15:30 bis 17:30 Uhr
Mittwoch von 9:00 bis 11:30 Uhr
Nebenstelle Borgstedt (Bürgerbüro)
Dienstag von 16:00 bis 18:00 Uhr


Nach oben