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Immissionsschutz: Anlagenüberprüfung durch Sachverständige - Anordnung
Im Rahmen des Immissionsschutzes sollen Menschen, Tiere und Pflanzen, der Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinflüssen geschützt und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorgebeugt werden.
Beschreibung
Die zuständige Überwachungsbehörde kann im Rahmen der Überwachung der Anlagen nach § 26 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Messungen der Emissionen und Immissionen anordnen. Bei genehmigungsbedürftigen Anlagen setzt die zuständige Stelle gemäß § 28 BImSchG mit der Genehmigung der Anlage erstmalige und wiederkehrende Messungen fest.
Dies gilt auch für die Überprüfung des ordnungsgemäßen Einbaus und der Funktion sowie Kalibrierung von Emissionsmesseinrichtungen.
Die Messungen werden von Messstellen ausgeführt, die Ihre Kompetenz nachgewiesen haben, und nach § 26 BImSchG von der (nach Landesrecht) zuständigen Behörde bekannt gegeben wurden.
Zuständigkeit
An das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR).
Kontaktdaten zu Immissionsschutz-Sachverständigen finden Sie auch auf den Internetseiten des Recherchesystems Messstellen und Sachverständige.
Kosten
Für die Entscheidung über die Bekanntgabe von Messstellen ist je nach Verwaltungsaufwand eine Verwaltungsgebühr zwischen 250,00 Euro und 1.600,00 Euro gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren zu entrichten.
erforderliche Unterlagen
Benötigt wird der bundeseinheitliche Antrag auf Bekanntgabe nach § 26 BImSchG mit den darin geforderten Nachweisen.
Rechtsgrundlage
- § 26 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG)
- Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 10.1.1.14 - VwGebV
Weitere Informationen
Die Antragsformulare (bundeseinheitlicher Formularsatz) können Sie sich auf den Internetseiten des Recherchesystems Messstellen und Sachverständige herunterladen.
verwandte Vorgänge
- Bausachverständige / Bausachverständiger (allgemein): Anerkennung
- Chemikalien-Ozonschichtverordnung: Sachkundenachweis/Fortbildungsveranstaltungen
- Chemikalien: Sachkundebescheinigung gemäß Chemikalien-Klimaschutzverordnung
- Handwerk: Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen
- Tiere: Schlachten - Sachkundenachweis
Ansprechpartner
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Hauptstelle Flintbek
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek
Tel:
+49 4347 704-0
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Fax:
+49 4347 704-02
Web:
www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/LLUR/llur_node.html