Was erledige ich wo?
Landesportal Schleswig-Holstein
Großhandel: Einfuhr und Abgabe von immunologischen Tierarzneimitteln und In-vitro-Diagnostika nach § 11 des Tiergesundheitsgesetzes
Wenn Sie als Großhändler gewerbsmäßig oder berufsmäßig immunologische Tierarzneimittel oder In-vitro-Diagnostika, an andere Händler, Apotheken oder Tierärzte abgeben und hierzu Mittel erwerben oder lagern, haben Sie bestimmte Pflichten, die sich aus den §§ 37 ff Tierimpfstoffverordnung ergeben.
Beschreibung
Immunologische Tierarzneimittel dürfen nach § 11 Absatz 1 Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) nur in den Verkehr gebracht oder angewendet werden, wenn
- sie vom Paul-Ehrlich-Institut zugelassen worden sind oder
- ihr Inverkehrbringen durch Rechtsakt der Europäischen Gemeinschaft genehmigt worden ist.
In-vitro-Diagnostika zur Untersuchung des Vorliegens einer
- anzeigepflichtigen Tierseuche oder
- meldepflichtigen oder mitteilungspflichtigen Tierkrankheit
dürfen nach § 11 Absatz 2 TierGesG nur in den Verkehr gebracht oder angewendet werden, wenn sie vom Friedrich-Loeffler-Institut zugelassen worden sind.
Zuständigkeit
An das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein (MELUND).
Kosten
Die Zulassung ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweiligen Kosten- und Gebührenordnung.
erforderliche Unterlagen
Da von Fall zu Fall unterschiedliche Unterlagen vorzulegen sind, wird empfohlen sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.
Rechtsgrundlage
- §§ 37 - 39 Verordnung über Sera, Impfstoffe und Antigene nach dem Tierseuchengesetz (Tierimpfstoff-Verordnung),
- § 11 Gesetz zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz - TierGesG).
§§ 37 Tierimpfstoff-Verordnung
Weitere Informationen
Anträge auf Erteilung beziehungsweise Genehmigung können ohne bestimmte Formvorgaben an die zuständige Behörde gerichtet werden.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) und des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI).
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung
Mercatorstraße 3
24106 Kiel
Tel:
+49 431 988-0
|
Fax:
+49 431 988-7239
E-Mail:
schriftgutstelle[at]melund.landsh.de
Web:
www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/V/v_node.html