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Landesportal Schleswig-Holstein
Gewerbezentralregisterauskunft
Auf Antrag erhält jede Person Auskunft über die im Gewerbezentralregister eingetragenen Verstöße gegen gewerberechtliche Bestimmungen und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen gewerberechtlicher Verstöße, soweit sie ihre Person oder den Gewerbebetrieb betreffen.
Beschreibung
Der Antrag auf Auskunft kann:
- Von einer natürlichen Person (unabhängig vom Alter und von Staatsangehörigkeit) oder ihrem gesetzlichen Vertreter gestellt werden. Bei der Antragstellung können Sie sich nicht durch rechtsgeschäftlich Bevollmächtigte (Ehepartner, Rechtsanwalt) vertreten lassen.
- Von einer juristischen Person gestellt werden. Der Antrag ist durch den gesetzlichen Vertreter der Firma zu stellen.
Die häufigsten Arten einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister sind
- für private Zwecke (Beleg-Art 1). Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird Ihnen direkt nach Hause gesandt, oder
- zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art 9). In diesem Falle wird die Auskunft direkt der Behörde zugesandt.
Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt.
Zuständigkeit
Privatpersonen: An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Gewerbeabteilung) Ihres Wohnsitzes.
Juristische Personen: An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in derern Bereich der Firmensitz (Ort der Eintragung im Handelsregister) liegt.
Im Online-Portal des Bundesamtes für Justiz (BfJ) können Sie auch online einen Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister stellen.
BfJ - Online-Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
BfJ - Online application for information from the Business Central Register
Fristen
Die Erstellung durch das Bundeszentralregister dauert rund 2-3 Wochen.
Kosten
Bei Beantragung sind Gebühren in Höhe von 13,00 Euro zu entrichten.
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis beziehungsweise Reisepass; gesetzliche Vertreter zusätzlich Nachweis der Vertretungsmacht.
- Für behördliche Zwecke: Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks beziehungsweise des Geschäftszeichens.
Rechtsgrundlage
Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Auskunft aus dem Gewerbezentralregister finden Sie auch auf den Seiten des Bundesamtes für Justiz (BfJ).
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Amt Hüttener Berge - Verwaltungsstelle Ascheffel
Der Amtsdirektor
Schulberg 6
24358 Ascheffel
Tel:
+49 4356 9949-0
|
Fax:
+49 4356 9949-7000
E-Mail:
info[at]amt-huettener-berge.de
Web:
www.amt-huettener-berge.de
Mitarbeiter (Amt Hüttener Berge - Verwaltungsstelle Ascheffel)
FD III
Tel:
+49 4356 9949-313
|
Fax:
+49 4356 9949-7000
E-Mail:
brusberg[at]amt-huettener-berge.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
10