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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Ein Betrieb, der forstliches Vermehrungsgut, das in den Verkehr gebracht werden soll, erzeugen möchte, muss dies anmelden.


Beschreibung

Zur Erzeugung von forstlichem Vermehrungsgut, das in den Verkehr gebracht werden soll, muss Ihr Betrieb bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.


Zuständigkeit

An das Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN).


Fristen

Die Bereisung durch die Zulassungskommission findet einmal jährlich im Oktober statt. Anträge sind daher bis Mitte des Jahres einzureichen.


Kosten

Keine


erforderliche Unterlagen

Formloser Antrag mit folgenden Angaben:

  • Bestandsdaten der letzten Forsteinrichtung,
  • aktuelle Forstkarten des betreffenden Bestandes.

 


Rechtsgrundlage

  • § 7 Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG),
  • Forstvermehrungsgut-Zulassungsverordnung (FoVZV).

§ 7 FoVG

FoVZV


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Mercatorstraße 3
24106 Kiel
Tel: +49 431 988-0   |   Fax: +49 431 988-7239
E-Mail: schriftgutstelle[at]mekun.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/V/v_node.html

Postanschrift:

24171 Kiel


Öffnungszeiten:

Montag 09:00 - 15:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 15:00 Uhr

Mittwoch 09:00 - 15:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 15:00 Uhr

Freitag 09:00 - 15:00 Uhr


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