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Fahrerlaubnis: Internationaler Führerschein
Internationale Führerscheine werden für befristete Aufenthalte in einem Land, welches nicht zur EU gehört, benötigt.
Beschreibung
Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen EU-Kartenführerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.
Die Gültigkeit beträgt bei internationalen Führerscheinen nach dem internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehrvom 24. April 1926: ein Jahr; bei internationalen Führerscheinen nach dem Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968: drei Jahre.
Voraussetzungen:
- Besitz eines gültigen EU-Kartenführerscheins oder
- Besitz einer gültigen ausländischen Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen gemäß § 29 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Zuständigkeit
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde).
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Fristen
Soweit für die Ausstellung des Internationalen Führerscheins zunächst ein EU-Kartenführerschein ausgestellt werden muss, werden hierfür - auch im Eilverfahren - mindestens 2-3 Arbeitstage benötigt.
Der Internationale Führerschein ist nur befristet gültig.
Kosten
Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
erforderliche Unterlagen
Sie müssen den Antrag persönlich stellen und folgende Unterlagen vorweisen:
- gültiger Personalausweis / gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung,
- gültiger EU-Kartenführerschein,
- aktuelles Lichtbild: Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild).
Rechtsgrundlage
- §§ 25a, 25b Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV),
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Weitere Informationen
Informationen zum Führerschein und Fahrerlaubnisrecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit,Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein (MWVATT).
Aktuelle Auskünfte, in welchem Land ein internationaler Führerschein benötigt wird, erhalten Sie auch von den Automobilclubs.
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