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Deutsche Rentenversicherung: Feststellung der Versicherungspflicht
Als Arbeitgeberinnen / Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, Ihre Arbeitnehmerinnen / Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung anzumelden.
Beschreibung
Manchmal bestehen jedoch Unsicherheiten über die Versicherungspflicht, zum Beispiel wenn nicht klar ist, ob ein neu eingestellter Mitarbeiter den Status eines Arbeitnehmers (abhängig Beschäftigter) oder eines freien Mitarbeiters (selbstständig Tätiger) hat. In diesem Falle müssen Sie (und/oder Ihr Arbeitnehmer) die Durchführung eines Anfrageverfahrens beantragen.
Im Rahmen des Verfahrens wird für den Einzelfall geklärt, ob Versicherungspflicht besteht.
Sie können sich so unter Umständen vor erheblichen Beitragsnachforderungen in der Zukunft schützen.
Zuständigkeit
An die Deutsche Rentenversicherung Bund.
Rechtsgrundlage
§ 7a Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung.
Weitere Informationen
Auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung finden Sie die entsprechenden Formulare.
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Ansprechpartner
Deutsche Rentenversicherung Bund
Ruhrstraße 2
10709 Berlin, Stadt
Tel:
+49 30 865-0
|
Fax:
+49 30 865-27240
Web:
www.deutsche-rentenversicherung-bund.de