Befreiung von der Ausweispflicht für betreute Personen beantragen
Befreiung von der Ausweispflicht für betreute Personen beantragen
Wenn für Sie darum eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt ist, dann können Sie von der Pflicht befreit werden, einen Personalausweis zu haben.
Wenn für Sie auf Dauer eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt worden ist, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden also von der Pflicht, einen Personalausweis zu haben.
Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.
Kurztext
- Ausweispflicht Befreiung für betreute Personen
- Betreute Person muss
- dauerhaft (nicht nur einstweilig) betreut werden oder
- handlungs- oder einwilligungsunfähig sein und von einem öffentlich bestellten Bevollmächtigten oder einer öffentlich bestellten Bevollmächtigten vertreten werden
- die deutsche Staatsangehörigkeit haben
- Zuständig: Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz des oder der Antragstellenden
Die Befreiung von der Ausweispflicht müssen Sie schriftlich beantragen.
- Sie füllen den Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht gemeinsam mit Ihrem Betreue oder mit Ihrer Betreuerin vollständig aus oder
- Sie lassen den Antrag von Ihrem Betreuer oder Ihrer Betreuerin ausfüllen.
- Sie und die Betreuerin oder der Betreuer unterschreiben den Antrag.
- Sie fügen die notwendigen Unterlagen bei.
- Sie senden den Antrag und die Unterlagen an die zuständige Personalausweis-Behörde in Ihrer Kommune oder
- Sie gehen mit Ihrem Betreuer oder Ihrer Betreuerin persönlich zur zuständigen Behörde.
- Die Behörde stellt Ihnen eine unbefristete Bescheinigung darüber aus, dass Sie von der Ausweispflicht befreit sind.
- Bei persönlicher Antragstellung erhalten Sie sofort die Bestätigung über die Befreiung. Bei schriftlicher Beantragung sendet Ihnen die zuständige Stelle die Bestätigung zu.
Voraussetzungen
- Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
- Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
- Für Sie ist auf Dauer eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt.
- Sie müssen in Ihrer Kommune mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.
Es fallen keine Kosten an.
- schriftlicher Antrag
- soweit vorhanden: Ihr alter Personalausweis oder Ihr alter Reisepass
- Nachweis der öffentlich bestellten Vertretungsmacht oder der Anordnung der Betreuung, zum Beispiel durch eine Vollmacht oder einen Betreuer-Ausweis
- Personalausweis des Betreuers oder der Betreuerin
§ 1 Absatz 3 Nummer 1 Personalausweisgesetz (PAuswG)
Rechtsbehelf
Beschwerde bei der dienstvorgesetzten Behörde, ersatzweise beim Innenministerium des Landes
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein
Ansprechpartner
Der Amtsdirektor
Mühlenstraße 8
24361 Groß Wittensee
Tel: +49 4356 9949-0Fax: +49 4356 9949-7000E-Mail: info[at]amt-huettener-berge.deWeb: www.amt-huettener-berge.de
Frau Sophia Dirks
Mitarbeiter Amt Hüttener Berge
FD III - Bürgerbüro
FD III - Ordnungs-, Bau- und Sozialverwaltung
Amtsdirektor - Leitung
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+ 49 4356 9949-317
+ 49 4356 9949-7000
buergerbuero[at]amt-huettener-berge.de
Etage:
Neubau EG
|
Zimmer:
14 - 16
Frau Kathrin Kretzschmar
Mitarbeiter Amt Hüttener Berge
FD III - Bürgerbüro
FD III - Ordnungs-, Bau- und Sozialverwaltung
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+49 4356 9949-317
+49 4356 9949-7000
buergerbuero[at]amt-huettener-berge.de
Etage:
Neubau EG
|
Zimmer:
16
Herr Alexander Schütte
Mitarbeiter Amt Hüttener Berge
FD III - Bürgerbüro
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+49 4356 9949-316
+49 4356 9949-7000
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Etage:
Neubau EG
|
Zimmer:
15
Frau Regina Wenner
Mitarbeiter Amt Hüttener Berge
FD III - Bürgerbüro
FD III - Ordnungs-, Bau- und Sozialverwaltung
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buergerbuero[at]amt-huettener-berge.de
Etage:
Neubau EG
|
Zimmer:
14
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein