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Landesportal Schleswig-Holstein

Die Gewinnung, Aufbereitung und Bereitstellung on Trinkwasser unterliegt der Überwachung.


Beschreibung

Das Trinkwasser unterliegt von der Gewinnung und gegebenenfalls Aufbereitung im Wasserwerk bis zur Bereitstellung am Wasserhahn der Verbraucher der Überwachung durch die für die Trinkwasserüberwachung zuständigen Behörden der Kreise und kreisfreien Städte. Regelmäßige Untersuchungen des Trinkwassers gemäß Trinkwasserverordnung dienen der Sicherstellung einer einwandfreien Qualität des Lebensmittels Nr. 1.
Die Aufgaben der für die Trinkwasserüberwachung zuständigen Behörden beinhalten sowohl die Besichtigung und Überwachung der öffentlichen Wasserversorgungsunternehmen, Hausbrunnen und mobilen Wasserversorgungsanlagen (z.B. Schiffe) als auch die Überwachung von Trinkwasser-Installationen in Gebäuden und Einrichtungen, in denen Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit abgegeben wird
(z.B. Krankenhäuser, Altenheime, Pflegeeinrichtungen, Hotels, Sportanlagen, Mietshäuser). In die Überwachung können auch privat genutzte Gebäude (z.B. bei Verdacht auf vorhandene Bleileitungen) einbezogen werden.
Im Rahmen der Überwachung werden Trinkwasserproben zur Untersuchung entnommen oder Untersuchungen beauftragt. Die für die Trinkwasserüberwachung zuständigen Behörden bewerten die Untersuchungsergebnisse und stehen den Betreiberinnen und Betreibern von Wasserversorgungsanlagen und Verbraucherinnen und Verbrauchern beratend zur Seite.


Zuständigkeit

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt.


Kosten

Gebühren werden gemäß der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren erhoben.


erforderliche Unterlagen

Im Falle einer Beratung gegebenenfalls technische Unterlagen Ihrer Wasserversorgungsanlage und/oder Ergebnisse von Trinkwasseruntersuchungen.


Rechtsgrundlage

  • Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2001),
  • Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)

TrinkwV 2001

IfSG


Weitere Informationen

Anzeigeformular für Anmeldung von Wasserversorgungsanlagen.


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Ansprechpartner

Kreis Rendsburg-Eckernförde

Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0   |   Fax: +49 4331 202-295
E-Mail: info[at]kreis-rd.de
Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de

Postanschrift:

Postfach 905
24758 Rendsburg


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Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.

Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
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Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
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Do. 8:00-12:00 Uhr
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Herr Matthias Behm Icon Vcard

Fachdienst - Gesundheitsdienste
Fachbereich - Soziales, Arbeit und Gesundheit

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Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

Frau Mareike Lewke Icon Vcard

Fachdienst - Gesundheitsdienste
Fachbereich - Soziales, Arbeit und Gesundheit

Tel: +49 4331 202-251   |   Fax: +49 4331 202-1280
E-Mail: ugs[at]kreis-rd.de
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