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Personalausweis, Onlinefunktion einschalten
Sie wollen den Online-Ausweis Ihres Personalausweises nachträglich aktivieren lassen? Dies können Sie bei Ihrer Personalausweisbehörde vornehmen. Ab wann Sie den Online-Ausweis einfach selbst aktivieren lassen können, wird auf www.personalausweisportal.de bekannt gegeben.
Beschreibung
Der Online-Ausweis ermöglicht es Ihnen, digital angebotene Verwaltungsleistungen und geschäftliche Dienstleistungen online zu erledigen. Das Online-Ausweisen ist durch einen Chip in Ihrer Ausweiskarte möglich, sofern der Online-Ausweis aktiviert ist. Seit 2017 ist dieser Chip standardmäßig in Ausweisen für Bürgerinnen und Bürger, die bei Antragstellung älter als 16 Jahre waren, aktiviert.
Wenn Sie einen neuen Personalausweis beantragen und Sie älter als 16 Jahre sind, können Sie den Online-Ausweis einfach selbst, durch das Setzen Ihrer selbstgewählten, sechsstelligen PIN aktivieren. Alle Informationen dazu erhalten Sie postalisch in Ihrem sogenannten PIN-Brief. Ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN können Sie beim Abholen des Ausweises sowie später im Bürgeramt oder in Apps für den Online-Ausweis, wie zum Beispiel der AusweisApp2 setzen.
Ist der Online-Ausweis nicht aktiviert (vor Juli 2017 ausgestellte Ausweise auf Wunsch der antragstellenden Person) oder waren Sie zum Zeitpunkt der Ausstellung noch keine 16 Jahre alt, benötigen Sie die Unterstützung Ihrer zuständigen Behörde bei der Aktivierung. Bitte kontaktieren Sie Ihre Behörde wegen eines Termins. Den Ausweis müssen Sie zum Termin mitbringen.
Mit Ihrem Online-Ausweis können Sie zum Beispiel:
- BAföG online beantragen,
- Ihre SIM-Karte online aktivieren,
- Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung rund um Ihr Versicherungskonto nutzen und
- die Identifizierung mit PostIdent über die PostIdent-App vornehmen
Kurztext
- elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung
- Online-Ausweisen ist durch Chip in Ausweiskarte möglich
- Bürgerinnen und Bürger können digital angebotene Verwaltungsleistungen und geschäftliche Dienstleistungen online erledigen
- Chip ist in allen Personalausweisen vorhanden
- Online-Ausweisen ist mit jedem Personalausweis möglich, wenn der Online-Ausweis aktiviert ist
- seit Juli 2017 ist der Online-Ausweis standardmäßig in neu ausgestellten Ausweisen aktiviert
- einsatzbereit wird der Online-Ausweis durch Setzen der selbstgewählten, sechsstelligen PIN, das erfolgt durch Ausweisinhaberin oder Ausweisinhaber selbst
- Aktivierung bei vor Juli 2017 ausgestellten Ausweisen notwendig, sofern nicht bei Abholung oder später erfolgt
- Aktivierung nicht möglich, wenn die Person unter 16 Jahre alt ist
- voraussichtlich im Herbst 2021 wird ein Online-Verfahren (der PIN-Rücksetzdienst) eingeführt, Informationen und FAQs zum neuen Dienst werden dann auf www.personalausweisportal.de verfügbar sein
- zuständig: Bürgeramt am Hauptwohnsitz
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Fristen
Wenn Sie zum Zeitpunkt der Beantragung Ihres neuen Ausweisdokuments mindestens 16 Jahre alt waren, ist Ihr Online-Ausweis in der Regel bereits aktiviert. Einsatzbereit wird er durch das Setzen der selbstgewählten, sechsstelligen PIN. Hierzu gehen Sie wie folgt vor:
- Nach Beantragung eines neuen Personalausweises erhalten Sie den sogenannten PIN-Brief per Post.
- Folgen Sie den Anweisungen im Brief zum Setzen Ihrer individuellen PIN für den Online-Ausweis. Das Setzen der PIN ist in Ihrem Bürgeramt direkt bei der Abholung des Ausweises sowie jederzeit über Apps für den Online-Ausweis, wie zum Beispiel der AusweisApp2, möglich.
Wenn Sie die Online-Ausweisfunktion nachträglich aktivieren lassen wollen, gehen Sie wie folgt vor:
- Kontaktieren Sie Ihre zuständige Personalausweisbehörde wegen eines Termins. Den Personalausweis müssen Sie zu dem Termin mitbringen.
- Nachdem Sie die selbstgewählte, sechsstellige PIN für den Online-Ausweis in der Behörde gesetzt haben, ist dieser einsatzbereit.
Voraussetzungen
Sie sind im Besitz eines deutschen Personalausweises.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Fristen für Sie.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert höchstens 5 Minuten.
Kosten
Durch das Aktivieren des Online-Ausweises entstehen keine Kosten für Sie.
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
Rechtsgrundlage
Weitere Informationen
Persönliches Erscheinen: ja (Vertretung nicht möglich)
Online-Verfahren: nein
Schriftform: nein
Formulare: nein
Was sollte ich noch wissen?
Für weitere Informationen können Sie das Personalausweis-Portal einsehen.
verwandte Vorgänge
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Der Amtsdirektor
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24361 Groß Wittensee
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