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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wenn Sie sich fortbilden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen mit dem Aufstiegs-BAföG eine finanzielle Unterstützung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) erhalten.


Beschreibung

Mit dem Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) unterstützen Bund und Länder finanziell die Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung durch Beiträge zu den Kosten der Maßnahme und zum Lebensunterhalt. Sie haben einen Anspruch auf die Förderung, wenn Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

Die Förderung beinhaltet staatliche Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Darüber hinaus erhalten Sie die Möglichkeit, ein zinsgünstiges Darlehen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu erhalten. Mit diesem Darlehen kann die Differenz zwischen den staatlichen Zuschüssen und dem maximalen Förderbetrag abgedeckt werden.

Mit dem Aufstiegs-BAföG werden einkommensunabhängig gefördert:

  • die Lehrgangskosten,
  • die Prüfungsgebühren und
  • die Materialkosten für ein Meisterprüfungsprojekt.

Bei Vollzeitmaßnahmen wird zusätzlich einkommensabhängig der Lebensunterhalt gefördert.

Sie können die Förderung unter bestimmten Voraussetzungen bis zu drei Mal in Anspruch nehmen.

Kurztext

  • Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung
  • Finanzielle Unterstützung bei der Vorbereitung auf ein Fortbildungsziel durch Beiträge zu den Kosten der Maßnahme sowie zum Lebensunterhalt
  • Gesetzlicher Anspruch auf Förderung bei Vorliegen der Voraussetzungen
  • Unterstützung durch Zuschüsse und Darlehen
  • zuständig: Bewilligungsbehörden, in der Regel Ämter für Ausbildungsförderung

 


Zuständigkeit


Fristen

Die für Sie zuständige Stelle berät und informiert Sie über die Fördermöglichkeiten mit dem Aufstiegs-BAföG. Die für Sie zuständige Stelle finden Sie mit der Postleitzahlensuche.

  • Den Antrag auf Förderleistung stellen Sie schriftlich oder elektronisch bei der für Sie zuständigen Stelle.
  • Nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen entscheidet die zuständige Stelle über die Höhe der Förderung und Sie erhalten einen Leistungsbeschied über die staatlichen Zuschüsse.
  • Im Anschluss erhalten Sie von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein Vertragsangebot über das mögliche ergänzende Darlehen.
  • Sollen Sie während der Fortbildung z.B. krank werden, müssen Sie das sowohl dem Fortbildungsanbieter als auch der zuständigen Stelle mitteilen.

Online-Antragsverfahren

Neben einer Antragstellung in reiner Papierform haben Sie auch die Möglichkeit, Ihren Antrag auf Aufstiegsfortbildungsförderung bei der IB.SH elektronisch (online) zu stellen.

Hinweis: Das Online-Antragsportal wird für die IB.SH von der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB), Anstalt des öffentlichen Rechts, betrieben. Bitte beachten Sie die Ihnen im Portal gegebenen Erläuterungen zur Online-Antragstellung.

Voraussetzungen

Sie haben Anspruch auf die Förderleistung, wenn unter anderem:

  • Sie sich auf ein förderfähiges Fortbildungsziel vorbereiten,
  • die Vorbereitungsmaßnahme eine bestimmte Mindestdauer und Anzahl an Unterrichtsstunden pro Woche beziehungsweise Monate umfasst,
  • die Maßnahme einen maximalen Zeitrahmen nicht überschreitet,
  • der Anbieter der Fortbildung zertifiziert ist oder über ein anderweitiges System zur Qualitätssicherung verfügt und
  • Sie die persönlichen Fördervoraussetzungen erfüllen.

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie unter www.aufstiegs-bafög.de.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Maßnahmebeitrag muss spätestens bis zum Ende der Maßnahme, bei mehreren in sich selbständigen Abschnitten bis zum Ende des jeweiligen Maßnahmeabschnittes beantrag werden.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen.


Kosten

keine


erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie den Antragsformularen entnehmen.


Rechtsgrundlage

Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)

Rechtsbehelf

  • Bescheid: Widerspruch; verwaltungsgerichtliche Klage
  • Darlehensvertrag: zivilrechtliche Klage

 


Weitere Informationen

  • Die für einen Antrag auf Aufstiegs-BAföG erforderlichen Formulare stehen unter www.aufstiegs-bafoeg.de/de/antragsformulare-1702.html als ausfüllbare Dateien zum Download bereit.
  • Sie erhalten die Antragsformulare auch bei den zuständigen Stellen.
  • Onlineverfahren möglich: ja
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), im Landesportal des Landes Schleswig-Holstein und auf den Internetseiten der IB.SH.

Informationen zum „Aufstiegs-BAföG“ im Landesportal Schleswig-Holstein

Informationen zum Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderung) auf der Internetseite der IB.SH


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Ansprechpartner

Investitionsbank Schleswig-Holstein

Zur Helling 5-6
24143 Kiel
Tel: +49 431 9905-0   |   Fax: +49 431 9905-3383
E-Mail: info[at]ib-sh.de


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