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Landesportal Schleswig-Holstein

Lebenspartnerschaftsurkunden werden vom Standesamt ausgestellt.


Beschreibung

Seit dem 1. Oktober 2017 werden in Deutschland auf der Grundlage des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts vom 20. Juli 2017 keine Lebenspartnerschaften neu begründet.

Auf der Grundlage einer bestehenden Lebenspartnerschaft stellt der Standesbeamte auf Antrag weiterhin eine Lebenspartnerschaftsurkunde aus. Der Antrag kann mündlich, schriftlich per Telefax oder online über das Serviceportal gestellt werden.


Zuständigkeit

An das Standesamt, das das Lebenspartnerschaftsregister mit dem Lebenspartnerschaftseintrag führt.


Kosten

Die Ausstellung einer Lebenspartnerschaftsurkunde oder eines beglaubigten Registerausdrucks kostet 15,00 Euro; die zweite und jede weitere mit beantragte Ausgabe 7,50 Euro.


Rechtsgrundlage

§ 58 Personenstandsgesetz (PStG),
§ 48 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung - PStV).

§ 58 PStG

§ 48 PStV


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24361 Groß Wittensee
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E-Mail: info[at]amt-huettener-berge.de
Web: www.amt-huettener-berge.de


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Nebenstelle Borgstedt (Bürgerbüro)
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ST I - Standesamt
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