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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Eine Grundqualifikation muss nachweisen, wer als Berufskraftfahrer/in Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr durchführen möchte.


Beschreibung

Wenn Sie als Berufskraftfahrer/in Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen durchführen, benötigen Sie zusätzlich zum gültigen Führerschein einen Nachweis der Grundqualifikation.

Die Bestätigung der Grundqualifikation erhalten Sie durch eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer (IHK) nach Bestehen der entsprechenden Prüfung.


Zuständigkeit

An die für Ihren Wohnort zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK).


Fristen

Alle 5 Jahre sind Weiterbildungsmaßnahmen nachzuweisen.


Kosten

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach Nr. 343 Anlage zu § 1 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).


erforderliche Unterlagen

  • Fahrerlaubnis,
  • Personalausweis.

 


Rechtsgrundlage

  • § 4 Abs. 1 Nr. 1 Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz - BKrFQG),
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), Anlage (zu § 1).

§ 4 BKrFQG

GebOSt - Anlage (zu § 1)


Weitere Informationen

Die Bestätigung der Grundqualifikation müssen Sie der Fahrerlaubnisbehörde vorlegen, die dann die Schlüsselzahl 95 als Nachweis der Grundqualifikation/Weiterbildung in Ihre Fahrerlaubnis einträgt.
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten der Industrie- und Handeslkammer Schleswig-Holstein (IHK).

Berufskraftfahrer - Beschleunigte Grundqualifikation nach BKrFQG


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)

Bergstraße 2
24103 Kiel
Tel: +49 431 5194-0   |   Fax: +49 431 5194-234
E-Mail: info[at]kiel.ihk.de
Web: www.ihk-schleswig-holstein.de


Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten
Mo-Do 8:00-17:00
Fr 8:00-15:30


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