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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Die Bürgerbeauftrage berät und informiert Hilfesuchende in sozialen Angelegenheiten.


Beschreibung

Die Bürgerbeauftragte hat die Aufgabe, alle Hilfesuchenden in sozialen Angelegenheiten zu informieren und zu beraten sowie ihre Anliegen gegenüber Behörden zu vertreten. Über den Einzelfall hinaus kann die Bürgerbeauftragte im Rahmen ihrer Berichtspflicht Änderungen oder Ergänzungen gesetzlicher Regelungen vorschlagen.
Durch ihre Tätigkeit stärkt die Bürgerbeauftragte die Stellung der Hilfesuchenden gegenüber den Behörden.


Zuständigkeit

An die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein.


Fristen

Keine


Kosten

Keine


erforderliche Unterlagen

Vorhandene Bescheide zum Anliegen.


Rechtsgrundlage

Gesetz über die Bürgerbeauftragte oder den Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein (Bürgerbeauftragten-Gesetz - BüG).

BüG


Weitere Informationen

Die Bürgerbeauftragte und ihre Mitarbeiter sind berechtigt, zur Erfüllung ihrer Aufgaben von Behörden und Dienststellen des Landes Auskünfte einzuholen, Akten anzufordern und Stellungnahmen zu erbitten. Sie haben Zugang zu allen Behörden, Dienststellen und Einrichtungen des Landes. Die Erstellung medizinischer Gutachten oder Obergutachten kann von der Bürgerbeauftragten nicht vorgenommen werden.


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages - Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten und Beaufragte für die Landespolizei des Landes Schleswig-Holstein

Karolinenweg 1
24105 Kiel
Tel: +49 431 988-1240   |   Fax: +49 431 988-1239
E-Mail: Buergerbeauftragte[at]landtag.ltsh.de
Web: www.landtag.ltsh.de/beauftragte/bb_

Postanschrift:

24171 Kiel


Öffnungszeiten:

Mo. - Fr. : 9:00 - 15:00 Uhr
zusätzlich Mi. : 15:00 - 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung


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