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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Möchten Sie wissen, wem ein bestimmtes Fischereirecht gehört, können Sie sich an die obere Fischereibehörde wenden und diese Auskunft anfordern.


Beschreibung

Sie bitten formlos per Mail oder telefonisch eine Auskunft aus dem Fischereibuch an. Wenn Sie ein begründetes Interesse vorweisen, in dem Sie plausibel Ihre Gründe erläutern, erhalten Sie die Auskunft von der oberen Fischereibehörde, indem Ihnen der Inhaber des Fischereirechtes benannt wird. Das Fischereibuch dient demnach als zentrales Auskunftsregister.

Kurztext

  • Fischereibuchauskunft erteilen

Zuständig: obere Fischereibehörde


Fristen

  • Sie fragen bei der oberen Fischereibehörde formlos per Mail oder telefonisch eine Auskunft aus dem Fischereibuch an.
  • Sie erläutern Ihre Gründe, warum Sie diese Auskunft benötigen.
  • Anschließend erhalten Sie die Auskunft von der oberen Fischereibehörde, indem Ihnen der Inhaber des Fischereirechtes benannt wird.

Voraussetzungen

Es muss ein begründetes Interesse vorliegen: Die Gründe erläutern Sie, je nachdem in welcher Form Sie den Antrag stellen, schriftlich oder mündlich


Rechtsgrundlage


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung Hauptstelle Flintbek

Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek
Tel: +49 4347 704-0   |   Fax: +49 4347 704-116
E-Mail: Poststelle-flintbek[at]LLnL.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LLNL/LLNL_node.html


Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr


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