Haushaltssatzung der Gemeinde Brekendorf für das Haushaltsjahr 2023

erlassen am: 29.11.2022 | i.d.F.v.: 13.12.2022 | gültig ab: 01.01.2023 | Bekanntmachung am: 20.12.2022


Aufgrund der §§ 77 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 29.11.2022 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird

1. im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.961.600 EUR
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 2.034.600 EUR
einem Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag von - 73.000 EUR
2. im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.872.200 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.860.300 EUR
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 4.000 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 170.100 EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 1,33 Stellen.

§ 3

Die Hebesetze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 330 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 330 %
2. Gewerbesteuer 350 %

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach §§ 82 ff. Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000 EUR.

Brekendorf, 13.12.2022

Rainer Mertens
Bürgermeister

Anlagen

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