Haushaltssatzung der Gemeinde Brekendorf für das Haushaltsjahr 2021
Haushaltssatzung der Gemeinde Brekendorf für das Haushaltsjahr 2021
erlassen am: 07.12.2020 | i.d.F.v.: 09.02.2021 | gültig ab: 01.01.2021 | Bekanntmachung am: 09.02.2021 | genehmigt am: 03.02.2021
Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 07.12.2020 - und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird
1. | im Ergebnisplan mit | ||
einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 1.477.500 | EUR | |
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 1.538.900 | EUR | |
einem Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag von | -61.400 | EUR | |
2. | im Finanzplan mit | ||
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 1.392.400 | EUR | |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 1.389.700 | EUR | |
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 1.361.600 | EUR | |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 1.438.200 | EUR |
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf | 607.600 | EUR |
2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 0 | EUR |
3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 0 | EUR |
4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 1,33 | Stellen. |
§ 3
Die Hebesetze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) - 330 %
b) für die Grunstücke (Grundsteuer B) - 330 %
- Gewerbesteuer - 350 %
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000 EUR.
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 03.02.2021 erteilt.
Brekendorf, 09.02.2021
Rainer Mertens
- Bürgermeister -