Was erledige ich wo?
Landesportal Schleswig-Holstein
Erlaubnis zu Arzneimittelherstellung beantragen
Wer Arzneimittel herstellen möchte, benötigt dazu eine Erlaubnis.
verwandte Vorgänge
- Gaststättengewerbe (erlaubnisfrei): Erlass von Anordnungen
- Pflanzengesundheitszeugnisse für den Export von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen in Länder außerhalb der EU beantragen
- Rechtsdienstleistungen (Rechtsberatung), Rechtsdienstleistungsregister
- TV-Programme bundesweit anbieten: Erlaubnis
- Unterstützung durch die Betreuungsbehörde als ehrenamtlicher Betreuer vereinbaren
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