Haushaltssatzung der Gemeinde Brekendorf für das Haushaltsjahr 2022
Haushaltssatzung der Gemeinde Brekendorf für das Haushaltsjahr 2022
erlassen am: 30.11.2021 | i.d.F.v.: 20.12.2021 | gültig ab: 01.01.2022 | Bekanntmachung am: 21.12.2021
Aufgrund der §§ 77 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 30.11.2021 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird
1. | im Ergebnisplan mit | ||
einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 1.749.100 | EUR | |
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 1.696.400 | EUR | |
einem Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag von | 52.700 | EUR | |
2. | im Finanzplan mit | ||
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 1.668.300 | EUR | |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 1.537.300 | EUR | |
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 791.900 | EUR | |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 842.500 | EUR |
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf | 0 | EUR |
2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 0 | EUR |
3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 0 | EUR |
4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 1,33 | Stellen. |
§ 3
Die Hebesetze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. | Grundsteuer | |
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 330 % | |
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 330 % | |
2. | Gewerbesteuer | 350 % |
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach §§ 82 ff. Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000 EUR.
Brekendorf, 20.12.2021
Rainer Mertens
Bürgermeister