1. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Brekendorf über den Anschluss von Grundstücken an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und ihre Benutzung vom 06.12.2016

erlassen am: 10.12.2019 | i.d.F.v.: 10.12.2019 | gültig ab: 01.01.2020


Aufgrund der §§ 4 Absatz 1 und 2 und 17 Absatz 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. S.-H. S. 57) in Ver­bindung mit den §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 4, 6 Abs. 1 bis 7, 8, 9 und 9a des Kommunalabgaben­gesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.01.2005 (GVOBl. S.-H. S. 27) und des § 23 der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Brekendorf vom 12.03.2003 wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Brekendorf vom 10. Dezember 2019 folgende 1. Änderungssatzung erlassen:

Artikel 1

§ 9 (Gebührenmaßstab und Gebührensatz) Absatz 2 erhält folgende Fassung:

Die Verbrauchsgebühr berechnet sich nach der im Verbrauchszeitraum entnommenen Wassermenge. Sie beträgt 0,65 €/m³ netto.

Artikel 2

Diese 1. Änderungssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2020 in Kraft.

Nach oben