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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Sie erhalten als Bürgerin oder Bürger in Deutschland automatisch eine Steueridentifikationsnummer. Sie können diese bei Verlust online neu anfordern.


Beschreibung

Die Steueridentifikationsnummer dient der Identifikation des Steuerpflichtigen im Besteuerungsverfahren. Durch sie können Steuererklärungen, Mitteilungen und Schriftverkehr immer eindeutig dem jeweiligen Steuerpflichtigen zugeordnet werden.

Die Steueridentifikationsnummer ist eine "nichtsprechende Nummer". Das heißt, dass sich aus ihr selbst weder personenbezogene Daten noch das zuständige Finanzamt ablesen lassen.

Jedes neugeborene Kind sowie alle neuen Bürgerinnen und Bürger bekommen bei der ersten Anmeldung in Deutschland automatisch eine Steueridentifikationsnummer zugeteilt. Sie bleibt ein Leben lang gültig und ändert sich auch nicht bei Umzug oder Heirat.

Ihre Steueridentifikationsnummer finden Sie in der Regel auch

  • im Einkommensteuerbescheid,
  • auf der Lohnsteuerbescheinigung.

Sie können Ihre Steueridentifikationsnummer über das Eingabeformular des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) anfordern, wenn

  • Sie innerhalb von 3 Monaten nach Ihrer erstmaligen Anmeldung in Deutschland
  • Sie für Ihr neugeborenes Kind innerhalb von 3 Monaten nach der Geburt

noch kein Schreiben mit der Steueridentifikationsnummer erhalten haben.

Eine telefonische Mitteilung oder eine Mitteilung per E-Mail ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.

Kurztext

  • Steueridentifikationsnummer Mitteilung
  • alle steuerpflichtigen Personen in Deutschland bekommen eine Steueridentifikationsnummer
  • aus der Steueridentifikationsnummer selbst können keine personenbezogenen Daten abgeleitet werden
  • Steueridentifikationsnummer bleibt ein Leben lang gleich
  • Auskunft durch: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
  • automatische Vergabe durch Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
  • Mitteilungsschreiben über die Vergabe der Steueridentifikationsnummer kann bei Verlust neu angefordert werden
  • Anforderung über Eingabeformular des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt)
  • zuständig: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)

 


Fristen

Die Steueridentifikationsnummer erhalten Sie automatisch per Post an Ihre Meldeanschrift.

  • Sie erhalten als steuerpflichtige Person in Deutschland automatisch eine Steueridentifikationsnummer.
  • Kinder erhalten die Steueridentifikationsnummer nach der Geburt.
  • Sollten Sie Ihre Steueridentifikationsnummer nicht finden, können Sie über das Eingabeformular auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) die Steueridentifikationsnummer erneut anfordern.
  • Füllen Sie dafür das Eingabeformular vollständig aus und schicken Sie es über das Feld "senden" ab.
  • Sie erhalten die Steueridentifikationsnummer per Post an Ihre aktuelle Meldeanschrift.

Voraussetzungen

Alle steuerpflichtigen Personen in Deutschland bekommen eine Steueridentifikationsnummer.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.


Kosten

Es fallen keine Kosten an.


erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.


Rechtsgrundlage

§ 139a Abgabeordnung (AO)

§ 139b Abgabeordnung (AO)

Rechtsbehelf

Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.


Weitere Informationen

  • Formulare vorhanden: Nein
  • Schriftform erforderlich: Nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
  • Online-Dienst vorhanden: Ja

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)

An der Küppe 1
53225 Bonn, Stadt
Tel: +49228 406-1240   |   Fax: +49228 406-3200
Web: www.bzst.de


Öffnungszeiten:

Mo - Fr: 8:00 - 16:00 Uhr


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