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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Die amtliche Preisnotierung dient der Markttransparenz auf dem Schlachtviehsektor.


Beschreibung

Das Marktgeschehen auf dem Schlachtviehsektor ist aufgrund des ständigen Wechsels von Angebot und Nachfrage starken Schwankungen unterworfen. Zudem gibt es eine Vielzahl von Anlieferern und Abnehmern, was die Marktübersicht sehr erschwert. Um dennoch eine Markttransparenz zu gewährleisten, gibt es das Instrument der amtlichen Preisnotierung.

Die Überwachung basiert im Wesentlichen auf dem Fleischgesetz mit den entsprechenden Durchführungsverordnungen sowie dem Handelsklassengesetz mit den jeweiligen Verordnungen für die einzelnen Tierarten.


Zuständigkeit

An das Landeslabor Schleswig-Holstein (Lebensmittel-, Veterinär- und Umweltuntersuchungsamt)


Rechtsgrundlage

  • Fleischgesetz (FlG),
  • Verordnung über die Preismeldung bei Schlachtkörpern und deren Kennzeichnung (1.FlGDV).

FIG

1.FIGDV


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Ansprechpartner

Landeslabor Schleswig-Holstein

Max-Eyth-Straße 5
24537 Neumünster
Tel: +49 4321 904-600   |   Fax: +49 4321 904-619
E-Mail: info[at]lsh.landsh.de


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