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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Auf Antrag kann die Erhaltung und Bewahrung schutzwürdiger Baudenkmale gefördert werden.


Beschreibung

Zur Erhaltung und Bewahrung schutzwürdiger Baudenkmale werden auf Antrag öffentliche Förderungenn beziehungsweise Zuwendungen bewilligt.
Neben dieser unmittelbaren Förderung dienen Steuererleichterungen als Ausgleich für die erheblichen Kosten, die das Denkmalschutzrecht den Eigentümern auferlegt.

Um die steuerlichen Vergünstigungen in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie eine spezielle Steuerbescheinigung, die dem Finanzamt vorzulegen ist. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag von Ihrer zuständigen Denkmalbehörde.

Die Steuerbescheinigung kann von der zuständigen Denkmalschutzbehörde für sämtliche Arten von Kulturdenkmalen, an denen Maßnahmen durchgeführt wurden, die nach Art und Umfang

an denen Baumaßnahmen durchgeführt werden, die nach Art und Umfang

  • zur Erhaltung des Kulturdenkmals oder
  • zu einer sinnvollen Nutzung

erforderlich waren erstellt werden.

Unerlässliche Voraussetzung ist die vorherige detaillierte Abstimmung der gesamten Maßnahme mit den Denkmalschutzbehörden  und die entsprechende denkmalgerechte Ausführung.
Die Abstimmung kann auch innerhalb des denkmalrechtlichen Genehmigungsverfahrens stattfinden, wenn die Denkmalschutzbehörden dem vorher schriftlich zugestimmt hat.


Zuständigkeit

An die Denkmalschutzbehörden.

Zuständige Stelle

Landesamt für Denkmalpflege

Wall 47/51

24103 Kiel


Fristen

Keine.


Kosten

Die Bescheinigung ist gebührenpflichtig, die Gebühr beträgt 0,25 Prozent der bescheinigten Summe, mindestens jedoch 25,00 EURO.


Rechtsgrundlage

  • §§ 7i, 10f, 10g, 11b Einkommensteuergesetz (EStG),
  • Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Erhaltung, Unterhaltung und Wiederherstellung von Kulturdenkmalen (Zuwendungsrichtlinie zur Erhaltung von Kulturdenkmalen).

EStG


Weitere Informationen

Antragsunterlagen und eine Bestätigung der Denkmaleigenschaft erhalten Sie bei den Denkmalschutzbehörden.

Was sollte ich noch wissen?

Allgemeine Informationen zum Denkmalschutz finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein und der Hansestadt Lübeck.

Denkmalschutz


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Wall 47/51
24103 Kiel
Tel: +49 431 69677-60   |   Fax: +49 431 69677-61
E-Mail: denkmalamt[at]ld.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/LD/ld_node.html


Kreis Rendsburg-Eckernförde

Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0   |   Fax: +49 4331 202-295
E-Mail: info[at]kreis-rd.de
Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de

Postanschrift:

Postfach 905
24758 Rendsburg


Öffnungszeiten:

Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.

Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Fr. 8:00-12:00 Uhr

Abweichende Öffnungszeiten gelten für:

Zuwanderung

Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen

Aufzug vorhanden: ja

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

Herr Jan Göttsche Icon Vcard

Fachdienst - Bauaufsicht und Denkmalschutz
Fachbereich - Regionalentwicklung und Bauen

Tel: +49 4331 202-472   |   Fax: +49 4331 202-574
E-Mail: bauamt[at]kreis-rd.de
Etage: 4. OG   |   Zimmer: 441  


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