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Stadt Wedel

Politisch Verfolgte genießen in Deutschland grundsätzlich Asylrecht (Art. 16 GG). Asylbewerber und weitere Flüchtlingsgruppen (z.B. Bürgerkriegsflüchtlinge) erhalten seit 1993 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die Zuteilung der Personen nach Wedel erfolgt über den Kreis Pinneberg. Bis zum Abschluss des Asylverfahrens, welches sich leider oftmals über Jahre erstreckt, erhalten die Asylbewerber im Bedarfsfalle vom örtlichen Fachdienst Soziales Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetz auf ist das unabweisbar gebotene Maß begrenzt. Für die ersten 4 Jahre des Aufenthaltes in Deutschland liegen die Leistungen seit 01.07.2012 etwa 10 % unter den Regelsätzen des SGB XII. Die ärztliche Versorgung ist auf Akut- und Schmerzbehandlung begrenzt. Nach 48 Monaten des Bezuges von Leistungen gemäß § 3 Asylbewerberleistungsgesetz können die Leistungen unter bestimmten Bedingungen analog dem SGB XII gewährt werden.


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FD III - Soziales
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Mobil: 0173 / 2766564
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