Ansprechpartner

Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Alle Männer, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, mindestens 18 Jahre alt sind und ihren ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, sind grundsätzlich wehrpflichtig.


Beschreibung

Die Wehrerfassung dient dazu, diesen Personenkreis festzustellen.

Die Meldebehörde (Einwohnermeldeamt) unterrichtet die in Frage kommenden Personen von der Erfassung, gibt ihnen die zur Übermittlung an das Kreiswehrersatzamt vorgesehenen Daten bekannt und fordert sie zur Überprüfung dieser Daten auf. Dieser Aufforderung muss Folge geleistet werden.


Rechtsgrundlage


Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.

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