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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wenn Sie von einer Behinderung betroffen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Feststellung Ihrer Behinderung beantragen. Dabei wird auch der Grad der Behinderung festgelegt.


Beschreibung

Sind Sie von einer Behinderung betroffen und seit mehr als 6 Monaten gesundheitlich beeinträchtigt? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Feststellung Ihrer Behinderung beantragen.

Als Ergebnis der Prüfung wird bei Ihnen gegebenenfalls ein Grad der Behinderung festgestellt. Sollte die Prüfung der benötigten Unterlagen einen Grad der Behinderung von 50 oder mehr ergeben, so kann Ihnen ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden.

Im Zuge der Prüfung können bei Ihnen neben dem Grad der Behinderung eventuell besondere gesundheitliche Einschränkungen festgestellt werden. Die dazugehörigen Merkzeichen werden gegebenenfalls in den Schwerbehindertenausweis eingetragen.

Folgende Merkzeichen können durch die zuständige Behörde anerkannt werden und berechtigen Sie zu weiteren Nachteilsausgleichen:

  • G – erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
  • aG – außergewöhnliche Gehbehinderung
  • H – Hilflosigkeit
  • B – Berechtigung für eine ständige Begleitung bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
  • RF – Rundfunkgebührenermäßigung und/oder Gebührenermäßigung beim Telefonanschluss
  • GL – Gehörlosigkeit
  • BL – Blindheit
  • TBL – Taubblindheit

Kurztext

  • Feststellung einer Behinderung beantragen
  • von einer Behinderung Betroffene können eine Feststellung der Behinderung beantragen
  • bei der Feststellung der Behinderung wird der Grad der Behinderung festgelegt
  • eventuell werden auch Merkzeichen für besondere gesundheitliche Einschränkungen vergeben:

    • G – erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
    • aG – außergewöhnliche Gehbehinderung
    • H – Hilflosigkeit
    • B – Berechtigung für eine ständige Begleitung bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
    • RF – Rundfunkgebührenermäßigung und/oder Gebührenermäßigung beim Telefonanschluss
    • GL – Gehörlosigkeit
    • BL – Blindheit
    • TBL – Taubblindheit

  • Voraussetzungen

    • länger als 6 Monate lange gesundheitliche Beeinträchtigung, die die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erschwert oder verhindert
    • Beeinträchtigungen sind durch ärztliche Unterlagen belegt

  • erforderliche Unterlagen

    • wenn vorhanden, Nachweise über den Grad der Behinderung
    • wenn vorhanden, medizinische Gutachten
    • gegebenenfalls Vertretungs- oder Betreuungsvollmacht
    • gegebenenfalls Aufenthaltstitel

  • nach Prüfung der Unterlagen erfolgt gegebenenfalls die Bescheidung des Grads der Behinderung und etwaigen Merkzeichen oder die Ablehnung der Feststellung einer Behinderung
  • zuständig: örtliche Behörde

 


Zuständigkeit

An das Landesamt für soziale Dienste (LAsD).


Fristen

Sie können die Feststellung der Behinderung schriftlich beantragen:

  • Stellen Sie den Antrag an die zuständige Stelle.
  • Nach der Antragstellung werden die von Ihnen eingereichten Unterlagen geprüft.
  • Wenn notwendig, fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen selbständig an, um den medizinischen Sachverhalt zu klären.
  • Nach der Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen Bescheid, mit dem für Sie gegebenenfalls ein Grad der Behinderung sowie etwaige Merkzeichen festgestellt werden.

Voraussetzungen

  • Sie sind in Ihrer Gesundheit länger als 6 Monate so beeinträchtigt, dass Ihnen dadurch die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erschwert oder verhindert wird.
  • Ihre gesundheitlichen Beeinträchtigungen sind durch ärztliche Unterlagen belegt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.


Kosten

Es fallen keine Kosten an.


erforderliche Unterlagen

  • formloser Antrag auf Feststellung einer Behinderung
  • Antragsformular der zuständigen Stelle
  • wenn vorhanden:

    • anderweitige Feststellungsnachweise über den Grad der Behinderung (beispielsweise Rentenbescheid oder entsprechende Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung)
    • relevante medizinische Unterlagen, zum Beispiel Gutachten

  • bei Vertretung: Vollmacht oder Ausweis der betreuenden Person
  • für Antragstellende ohne Staatsbürgerschaft eines EUMitgliedstaats: Nachweis über rechtmäßigen Aufenthalt

 


Rechtsgrundlage


Weitere Informationen

Obwohl ein formloser Antrag möglich ist, wird von Ihnen im Nachgang das ausgefüllte Antragsformular benötigt.

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des LAsD.

Informationen für Menschen mit Behinderung


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Landesamt für soziale Dienste - Dienstsitz Schleswig

Seminarweg 6
24837 Schleswig
Tel: +49 4621 8060   |   Fax: +49 4621 29583
E-Mail: post.sl[at]lasd.landsh.de


Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 9:00 - 12:00 Uhroder nach Vereinbarung


Landesamt für soziale Dienste Neumünster

Steinmetzstraße 1 - 11
24534 Neumünster
Tel: +49 4321 913-5   |   Fax: +49 4321 13338
E-Mail: post.nms[at]lasd.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/LASD


Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 9:00 - 12:00 Uhr
oder nach Vereinbarung


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