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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wer eine Patentanwaltsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH gründen möchte, benötigt eine Zulassung.


Beschreibung

Wenn Sie eine Patentanwaltsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH gründen möchten, müssen Sie die Zulassung als Patentanwaltsgesellschaft beantragen.

Neben der GmbH können auch Partnergesellschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts et cetera gegründet werden. Diese müssen sich zwar auch an den beruflichen Anforderungen (insbesondere § 52a Patentanwaltsordnung) orientieren, bedürfen jedoch keiner Zulassung durch die zuständige Stelle.

Die Gesellschafter einer Patentanwaltsgesellschaft dürfen – wie Patentanwälte – folgende Tätigkeiten anbieten:

  • Beratung zu Erfindungen, Marken, Design, Know-how, Sortenschutz und ähnliches,
  • Anmeldung aller gewerblichen Schutzrechte,
  • Verfolgen von Schutzrechtsverletzungen (soweit nicht die Vertretung durch Rechtsanwälte geboten ist),
  • Vertretung vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, Bundespatentgericht, Bundessortenamt und anderen internationalen Behörden des gewerblichen Rechtsschutzes,
  • Vertretung vor dem Bundesgerichtshof in Nichtigkeitsverfahren.

Auf den Seiten der Patentanwaltskammer finden Sie eine detaillierte Auflistung der Tätigkeiten von Patentanwälten.

Die Tätigkeiten der Patentanwälte


Zuständigkeit

An die Patentanwaltskammer.


Fristen

Das Zulassungsverfahren ist üblicherweise innerhalb von zwei Monaten ab Antragstellung abgeschlossen.


Kosten

Die Zulassungsgebühr beträgt 1.200,00 Euro.


erforderliche Unterlagen

  • Ausgefülltes Antragsformular, gegebenenfalls mit Anlagen,
  • Ausfertigung des Gesellschaftsvertrags oder beglaubigte Kopie,
  • Zulassungsurkunden der Gesellschafter, Geschäftsführer, Prokuristen und Handlungsbevollmächtigten in beglaubigter Kopie,
  • Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung (Mindestversicherungssumme: 2,5 Millionen Euro für jeden Versicherungsfall) beziehungsweise eine vorläufige Deckungszusage im Original.

 


Rechtsgrundlage

§§ 3-4, 52a, 52c-52m Patentanwaltsordnung (PAO).

PAO


Weitere Informationen

Das notwendige Antragsformular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

Was sollte ich noch wissen?

Voraussetzungen:

  • Es muss sich um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung handeln, deren Unternehmensgegenstand die Beratung und Vertretung in den oben genannten Angelegenheiten ist.
  • Die Gesellschaft darf nicht an Zusammenschlüssen zur gemeinschaftlichen Berufsausübung beteiligt sein.
  • Die Gesellschaft muss von Patentanwälten verantwortlich geführt werden.
  • Die Geschäftsführer und Gesellschafter müssen ausschließlich Mitglieder der Patentanwaltskammer, Rechtsanwälte, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer sein. Daneben können Angehörige von Patentanwaltsberufen aus bestimmten Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderen Staaten Gesellschafter sein. Diese müssen in der Patentanwaltsgesellschaft beruflich tätig sein.
  • Die Geschäftsführer, gegebenenfalls Prokuristen und Handlungsbevollmächtigte für den gesamten Geschäftsbetrieb, müssen jeweils mehrheitlich Patentanwälte sein.
  • Die Mehrheit der Geschäftsanteile und der Stimmrechte muss bei den Patentanwälten liegen.
  • Die Unabhängigkeit der Patentanwälte, die als Geschäftsführer, Prokuristen oder Handlungsbevollmächtigte tätig sind, muss gewährleistet sein.
  • Es muss eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 2,5 Millionen Euro pro Versicherungsfall abgeschlossen worden sein oder eine vorläufige Deckungszusage vorliegen. Die Jahreshöchstleistung für alle in einem Versicherungsjahr verursachten Schäden muss sich mindestens auf den vierfachen Betrag der Mindestversicherungssumme belaufen.
  • Die Firma der Gesellschaft muss die Bezeichnung "Patentanwaltsgesellschaft" enthalten.

Verfahrensablauf:

Den Antrag auf Zulassung der Patentanwaltsgesellschaft müssen Sie bei der Patentanwaltskammer einreichen. Diese überprüft, ob alle Voraussetzungen für die Zulassung vorliegen. Bei positivem Prüfungsergebnis erhalten Sie eine Urkunde über die Zulassung der Patentanwaltsgesellschaft. Mit der Aushändigung der Urkunde wird die Zulassung als Patentanwaltsgesellschaft wirksam.

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Patentanwaltskammer.

Patentanwaltsgesellschaft


verwandte Vorgänge


Formulare


Ansprechpartner

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24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0   |   Fax: +49 431 530550-99
E-Mail: info[at]ea-sh.de
Web: www.ea-sh.de


Öffnungszeiten:

Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung


Patentanwaltskammer

Tal 29
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Tel: +49 89 242278-0   |   Fax: +49 89 242278-24
Web: www.patentanwalt.de


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