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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Die Verwendung bestimmter Bauprodukte erfordert eine außergewöhnliche Sachkunde und Erfahrung.


Beschreibung

Bestimmte Bauprodukte erfordern eine außergewöhnliche Sachkunde und Erfahrung der mit der Anwendung betrauten Personen. Deshalb muss der Einbau dieser Produkte auf der Baustelle überwacht werden.

Die Überwachung erfolgt durch eine, von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde anerkannte, Überwachungsstelle.


Zuständigkeit

An eine anerkannte Überwachungsstelle.

Anerkannte Überwachungsstellen können Sie dem Verzeichnis der Prüf- Überwachungs- und Zertifizierungsstellen (PÜZ-Stellen) entnehmen.

DIBT - PÜZ-Stellen


Rechtsgrundlage

§ 19 Abs. 6 in Verbindung mit § 26 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO).

LBO


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Ansprechpartner

Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt)

Kolonnenstraße 30 L
10829 Berlin, Stadt
Tel: +49 30 78730-0  
Web: www.dibt.de


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